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Bevölkerungsschutzgesetz

Apotheken sollen Masken abgeben

Nach heftigen Debatten hat das sogenannte Dritte Bevölkerungsschutzgesetz zur rechtlichen Neuregelung von Coronavirus-Maßnahmen nun im Schnellverfahren die wichtigsten Hürden genommen. Darin unter anderem vorgesehen:  Apotheken sollen FFP-2-Schutzmasken kostenlos an Risikogruppen verteilen. 
PZ/dpa
19.11.2020  08:52 Uhr
Nichtversicherte erhalten Anspruch auf Impfungen und Tests

Nichtversicherte erhalten Anspruch auf Impfungen und Tests

Das Gesetz sieht daneben auch neue Regeln bei Verdienstausfällen vor. So sollen Entschädigungsansprüche  bis März 2021 verlängert und erweitert werden, wenn Eltern wegen Kinderbetreuung nicht arbeiten können. Wer eine «vermeidbare Reise» in ausländische Risikogebiete unternimmt, soll dagegen für eine nach Rückkehr nötige Quarantäne keine Entschädigung für Verdienstausfall bekommen.

Der Bund soll zudem regeln können, dass auch Nichtversicherte Anspruch auf Schutzimpfungen und Tests haben. Krankenhäuser, die Operationen aussetzen, sollen einen finanziellen Ausgleich bekommen.

Das Infektionsschutzgesetz war im Zuge der Coronavirus-Pandemie schon mehrfach reformiert worden. Gleich zu Beginn im Frühjahr wurde eingeführt, dass der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen kann. Der Bundestag tat dies damals umgehend und gab damit dem Bundesgesundheitsministerium Sonderbefugnisse, um Rechtsverordnungen zu erlassen, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss. Normalerweise ist bei Verordnungen der Regierung ein Ja der Länderkammer notwendig.

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