| Isabel Weinert |
| 18.05.2026 08:00 Uhr |
Was tun, wenn eine Banknote als Falschgeld identifiziert wurde? Das BKA rät, in diesen Fällen direkt zu handeln, das heißt umgehend die Polizei zu benachrichtigen. Den »falschen Fuffziger« also nicht irgendwo zu parken, weil es in der Apotheke gerade voll ist und eigentlich keine Zeit für etwas anderes als den Handverkauf.
PTA dürfen den falschen Schein niemals zurück an den Menschen geben, von dem sie ihn erhalten haben. Damit könne man sich selbst strafbar machen, so das BKA. Man solle jedoch versuchen, die Person, die das Geld gegeben hat, zum Bleiben zu bewegen, bis die Polizei da sei. Gelinge das nicht, sei es nützlich, sich Aussehen und – falls möglich – das Kfz-Kennzeichen des Menschen zu merken.
Das BKA rät, den Schein in einen Umschlag zu stecken, um wichtige Fingerabdrücke darauf nicht zu zerstören. Dann übergibt man den Umschlag der Polizei und schildert, wie das Geld in die Apotheke gelangt ist. Auch der Zahlende kann weitere Hinweise geben.
Immer bedenken sollten PTA: Ruhig bleiben und niemanden in Gefahr bringen. Der Mensch, dem das Falschgeld »angedreht« wurde, hat im Übrigen den vollen Schaden: Falschgeld wird nicht ersetzt, es vorübergehend zu besitzen, ist schlicht Pech.