Das ändert sich im Gesundheitswesen |
Endlich auch in Deutschland: Im Jahr 2025 soll nun die elektronische Patientenakte nach und nach eingeführt werden. / © picture alliance / Jörg Carstensen
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der Krankenkassen wird um 0,8 Prozent angehoben und steigt damit auf 2,5 Prozent. Die Höhe des Zusatzbeitrages legen Krankenkassen selbst fest. Er ist für sie ein Mittel, um finanzielle Engpässe auszugleichen. Die Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung steigen um 0,2 Prozent.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt ab dem 1. Januar 2025 bei 66.150 Euro brutto jährlich – das entspricht einem Brutto-Monatseinkommen von 5.512,50 Euro. Für Einkünfte darüber hinaus sind keine Pflege- und Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Privat versichern kann sich, wer im Jahr ein Einkommen von mindestens 73.800 Euro brutto oder im Monat 6.150 Euro hat.
Die elektronische Patientenakte (EPA), die in anderen Ländern schon Normalität ist, wird nach und nach flächendeckend ausgerollt. Die EPA bietet die Möglichkeit, wichtige Gesundheitsdaten zu bündeln und so beispielsweise die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ärzten zu verbessern und doppelte Untersuchungen zu vermeiden. Ihre Nutzung ist freiwillig: Wer die EPA nicht nutzen möchte, kann dies der Krankenkasse mitteilen.
Die Akte soll ab dem 15. Januar in den Modellregionen in Franken, Hamburg und Nordrhein-Westfalen getestet werden. Wenn alles funktioniert, soll nach der etwa vierwöchigen Pilotphase die bundesweite Einführung folgen. Dann startet auch die flächendeckende Nutzung durch Arztpraxen, Kliniken und Apotheken.
Für Apotheken wird vor allem die elektronische Medikationsliste (EML) interessant sein – das ist allerdings noch kein elektronischer Medikationsplan (EMP). Die EML wird zunächst nur alle E-Rezepte enthalten, die ab Aktivierung der EPA verordnet werden. Darauf werden die Apotheken Zugriff haben. Zum Start der EPA wird diese also erst einmal leer sein und sich langsam füllen. Es wird automatisch eingespeist, welches Präparat dann in der Apotheke tatsächlich abgegeben und abgerechnet wurde.