Die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimitteln ohne vorliegen einer Verschreibung ist der Teil der Reform, der von der Ärzteschaft bis zuletzt scharf kritisiert wurde.
Die Reform sieht eine Reihe von Erleichterungen für den Alltag vor. Nullretaxationen aus formalen Gründen werden abgeschafft. Und wenn das Rabattarzneimittel nicht verfügbar ist, darf unter bestimmten Voraussetzungen ein vorrätiges Arzneimittel abgeben werden.
Arztpraxen können bis Ende 2028 E-Rezepte für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner an die heimversorgende Apotheke weiterleiten. Und bei der Festlegung von Filialleitungen werden die Regelungen flexibler.
Exklusive Rabattverträge für Biosimilars werden bis Juli 2028 ausgeschlossen, um die Biosimilar-Produktion in Deutschland und Europa und somit Versorgungssicherheit zu erhalten.
Parallel zum ApoVWG sollen per Verordnung die Apothekenbetriebsordnung und die Arzneimittelpreisverordnung angepasst werden