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Wie es im Herbst weitergeht

Die geplanten Corona-Maßnahmen

Die Corona-Lage sei besser als im vergangenen Herbst, sagt Gesundheitsminister Lauterbach. Trotzdem müsse man sich wieder besser schützen. Das soll vor allem mit Masken passieren – was nicht alle zufriedenstellt.
dpa
04.08.2022  13:30 Uhr

Testen bei Restaurantbesuch und Sport

In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es Ausnahmen der Maskenpflicht für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben. Im Restaurant bringe die Maske nicht viel, weil man sie am Tisch und beim Essen ohnehin abnehmen dürfe, sagte Lauterbach. Deshalb setze man auf den Nachweis einer maximal drei Monate alten Impfung oder eines aktuellen Tests. Buschmann sagte, er rechne damit, dass etwa Fitnessstudios oder Kinos dann komplett auf Tests umstellten, weil sie das Maskentragen schlecht kontrollieren könnten.

Masken in Schulen erst ab 5. Klasse

Die Länder sollen auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre – und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr. Hier muss es dann auch nicht die sicherere FFP2-Maske sein, auch eine klassische OP-Maske soll reichen, wie Buschmann sagte.

»Schneeketten« für den Notfall

Für den Fall, dass die Coronasituation außer Kontrolle gerät, bekommen die Länder Möglichkeiten für schärfere Regeln, von den Ministern »Schneeketten« genannt. Drohen Gesundheitssystem oder kritische Infrastruktur – etwa Polizei, Feuerwehr, Energieversorger – zusammenzubrechen, sollen auch eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und Personen-Obergrenzen im öffentlichen Raum möglich sein, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden. Darüber sollen dann die Länderparlamente entscheiden. In dem Fall soll es auch keine Ausnahmen mehr für Getestete, Genesene und Geimpfte geben.

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, forderte für diese Notlage bundeseinheitliche Kriterien, die über reine Inzidenzzahlen hinausgingen. »Verbindliche Kriterien können unter anderem das Auftreten einer aggressiven Virusvariante und der Grad der Auslastung der Intensivstationen sein«, sagte er mehreren Zeitungen. Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) wünschte sich einen klaren Kriterienkatalog, ab welchen Werten welche Maßnahme scharf gestellt werden soll. »Das ist wie ein Feuerlöscher, bei dem man leider vergessen hat, einen Schlauch mitzuliefern, mit dem man gezielt auf das Feuer halten kann.«

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