Die Grundlage macht’s |
Abhängig davon, wie der Wirkstoff in der Grundlage vorliegt, das heißt gelöst oder dispergiert (emulgiert oder suspendiert), kann man halbfeste Zubereitungen außerdem in drei Arten einteilen:
Ist der Arzneistoff in der Grundlage schlecht löslich, spricht man von Suspensionssalben. Sie machen den überwiegenden Teil der halbfesten Zubereitungen aus. Ein klassisches Beispiel für Suspensionssalben sind Pasten, in denen beispielsweise unlösliches Zinkoxid als Feststoff dispergiert vorliegt. Wichtige Qualitätsaspekte bei Suspensionssalben sind die Teilchengröße sowie die feine und gleichmäßige Verteilung der festen Partikel innerhalb der Grundlage. Die Partikelgröße sollte einen Durchmesser von 100 µm nicht überschreiten, da Anwender die Zubereitung sonst beim Auftragen als unangenehm empfinden. Das Ph. Eur. schreibt deshalb gar eine Überprüfung der Teilchengröße vor.
Bei der Herstellung muss der feste Wirkstoff vor der Einarbeitung in die Grundlage gegebenenfalls mithilfe einer Reibeschale zerkleinert werden. Um eine homogene Verteilung zu erzielen, empfiehlt es sich, den Wirkstoff mit etwas Grundmasse anzureiben und dann anteilig einzuarbeiten. Achtung! Wärme bei der Herstellung von Suspensionssalben nur einsetzen, wenn die Löslichkeit des Wirkstoffes in der Grundlage thermounabhängig ist. Lösen sich unter Wärmeinwirkung Teile des Wirkstoffes, kann er beim Abkühlen wieder ausfallen, was wiederrum Partikelwachstum begünstigt und die Anforderung an die Teilchengröße gefährdet.
Bei Lösungssalben liegt der Wirkstoff vollständig gelöst in der Grundlage vor. Er kann entweder in die kalte oder bei ausreichender Stabilität in die geschmolzene Grundlage eingearbeitet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass nicht mehr Wirkstoff eingearbeitet wird als tatsächlich in der kalten Grundlage löslich ist. Ansonsten besteht ähnlich wie bei den Suspensionssalben die Gefahr der anschließenden Ausfällung und des Partikelwachstums.