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Die pharmazeutischen Dienstleistungen stehen fest

Jetzt ist es offiziell: Apotheken dürfen fünf pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und zulasten der Krankenkassen abrechnen. Der entsprechende Schiedspruch ist veröffentlicht. Zwei der Leistungen können PTA durchführen.
AutorKontaktPZ/PTA-Forum
Datum 10.06.2022  15:30 Uhr

Polymedikation und pharmazeutische Betreuung

Mit der erweiterten Medikationsberatung von Patienten mit Polymedikation ist wohl die Medikationsanalyse vom Typ 2a gemeint. Diese führen ausschließlich Apotheker durch. Polymedikation ist definiert als die regelmäßige Anwendung von mindestens fünf verschreibungspflichtigen Medikamenten. Laut Leistungsbeschreibung müssen es mindestens fünf verordnete Arzneimittel sein, die systemisch wirken. Es sollen arzneimittelbezogene Probleme (ABP) erkannt, verhindert oder gelöst werden und die Adhärenz gefördert werden. Zudem ist ein Folgegespräch vorgesehen.

Die pharmazeutische Betreuung von Patienten nach Organtransplantation, also unter immunsuppressiver Therapie, sowie von Patienten unter oraler Antitumortherapie, also mit den sogenannten Zytoralia, umfasst ebenfalls das Erkennen, Lösen und Verhindern von ABP. Zudem soll die Therapietreue des Patienten und die Zusammenarbeit der Heilberufler gefördert werden. Hier ist nicht die Anzahl der eingenommenen Medikamente für die Auslösung der Dienstleistung entscheidend. Anders als bei der Polymedikation gibt es für das Follow-up-Gespräch mit den beiden besonderen Patientengruppen eine zweite Vergütung in Höhe von 17,55 Euro.

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