| Barbara Döring |
| 01.09.2026 16:00 Uhr |
Künftig dürfen auch entsprechend geschulte PTA unter Aufsicht Impfungen in der Apotheke durchführen. / © ABDA
Die Apotheke etabliert sich zunehmend als niedrigschwellige Anlaufstelle für Prävention. Ein wichtiges Angebot dabei sind Impfungen. Bislang durften Schutzimpfungen jedoch ausschließlich geschulte Apotheker durchführen und auch nur gegen die beiden Infektionskrankheiten Influenza und Covid-19. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) erweitert nun die Möglichkeiten. Es dürfen damit grundsätzlich auch entsprechend geschulte PTA, Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) und Pharmazieingenieure impfen.
Künftig dürfen zudem alle Totimpfstoffe bei Erwachsenen verabreicht werden, nicht mehr nur Influenza- und Covid-19-Vakzine, also zum Beispiel auch die Impfungen gegen Tetanus oder FSME. Zu beachten ist allerdings, dass PTA noch nicht sofort impfen dürfen. Zunächst müssen die Bundesapothekerkammer (BAK) und die Bundesärztekammer (BÄK) ein Mustercurriculum für die obligatorische ärztliche Schulung entwickeln. Dafür sieht das Gesetz eine Frist bis zum 2. November 2026 vor. Danach können Schulungen angeboten und die ersten Impf-PTA ausgebildet werden. Wichtig ist, dass die Schulung dokumentiert wird.
Völlig selbstständig dürfen PTA allerdings auch nach der Schulung nicht impfen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein impfberechtigter Apotheker allein die Durchführung der Impfung an sich delegieren kann und PTA nur unter Aufsicht impfen. Der Apotheker entscheidet, ob eine Impfung überhaupt durchgeführt wird, führt dazu die Anamnese durch und holt die Einwilligung der zu impfenden Person ein. Diese Tätigkeiten darf er nicht delegieren. Die PTA darf die technische Durchführung der Injektion übernehmen.
Der Apotheker beaufsichtigt die Durchführung und trägt weiterhin die Gesamtverantwortung. Ob das eine unmittelbare Anwesenheit im Impfraum oder eine Aufsicht innerhalb der Apotheke mit jederzeitiger Eingriffsmöglichkeit bedeutet, ist gesetzlich nicht näher definiert. Eine Konkretisierung dürfte durch das noch zu erarbeitende Schulungscurriculum oder durch Auslegungshinweise der BAK erfolgen. Es könnte sich für die Apotheke als sinnvoll erweisen, den Patienten die Einwilligung für die Impfung durch eine PTA schriftlich bestätigen zu lassen.
Alle zukünftigen Impf-PTA müssen zunächst die neue ärztliche Schulung absolvieren. Das ApoVWG verlangt jedoch keine Zusatzqualifikation wie einen Notfallsanitäter-, MFA- oder Pflegeabschluss. Entscheidend sind die staatliche PTA-Berufserlaubnis, die erfolgreich absolvierte ärztliche Impfschulung und die Tätigkeit unter Delegation und Aufsicht eines impfberechtigten Apothekers. Apotheken, die Impf-PTA einbinden wollen, müssen geeignete Arbeitsabläufe definieren und dabei zum Beispiel die folgenden Fragen beachten:
Da die fachliche Verantwortung grundsätzlich beim Apotheker verbleibt, dürfte die Auswahl geeigneter PTA und die Dokumentation der Qualifikation in der Praxis eine wichtige Rolle spielen. Vermutlich wird auch nicht jede Apotheke PTA impfen lassen. Viele kleinere Apotheken impfen bislang gar nicht oder nur gelegentlich gegen Influenza oder Covid-19. Dort dürfte der Apotheker die Impfung häufig weiterhin selbst durchführen. Apotheken mit etablierten Impfsprechstunden könnten dagegen von der Delegationsmöglichkeit profitieren. Neben organisatorischen Regelungen ist gegebenenfalls auch zu prüfen, ob die Vergütungsvereinbarungen für die erweiterten Impfleistungen der PTA angepasst werden.
Entscheidend für ein gutes Impfen in der Apotheke ist jedoch längst nicht nur die sichere Injektionstechnik. Eine gute Kommunikation und professionelle Arbeitsabläufe sind ebenso von Belang. Dazu gehören die Terminvergabe, die Prüfung des Impfpasses und die Vorbereitung standardisierter Anamnesebögen, um mögliche Kontraindikationen zu erfassen. Hier unterstützen PTA bereits heute.
Grundsätzlich beginnt der Impfprozess oft auch nicht erst im Impfraum, sondern am Handverkaufstisch. PTA beantworten Fragen und nehmen vielen Menschen die Unsicherheit vor einer Impfung. Ebenso kontrollieren sie den Impfstoff, achten auf die Einhaltung der Kühlkette, überprüfen Chargennummern und bereiten gegebenenfalls Rekonstitutionen vor, bereiten also den Impfstoff für die Verabreichung vor. In der Praxis füllen sie auch oft die Impfdokumentation aus, die der verantwortliche Apotheker dann nur noch prüft und abzeichnet. Außerdem beraten sie zu typischen Impfreaktionen und erklären, wann eine ärztliche Abklärung erforderlich wird, etwa bei ausgeprägten Allgemeinreaktionen oder ungewöhnlich starken lokalen Beschwerden.
Wenn PTA stärker in das Impfen in der Apotheke eingebunden werden, können sie noch mehr darauf achten, dass der Patient vor der Impfung entspannt ist. Wer bereits im lockeren Gespräch vorab erfährt, wie die Impfung abläuft und was ihn erwartet, geht gelassener zum Termin. PTA können außerdem realistische Erwartungen vermitteln und erklären, warum Impfungen wichtig sind. Dadurch tragen sie dazu bei, Vertrauen aufzubauen und Vorbehalte abzubauen.
Die Wortwahl entscheidet zudem darüber, wie Patienten eine Impfung erleben. Allgemein abgeraten wird von gut gemeinten, aber unrealistischen Aussagen wie »Das tut gar nicht weh«. Empfinden Impflinge den Einstich anschließend doch als schmerzhaft, leidet das Vertrauen. Bewährt haben sich ehrliche Formulierungen wie »Es piekst kurz, dann sind wir schon fertig«.
Auch kleine organisatorische und praktische Maßnahmen können Schmerzen und Stress deutlich verringern. Eine Rolle spielt dabei die Körperhaltung. Erwachsene sollten möglichst im Sitzen geimpft werden. Bei Patienten mit bekannter Neigung zu Kreislaufreaktionen oder Synkopen kann allerdings eine halb liegende oder liegende Position sinnvoll sein. Für Erwachsene mit ausgeprägter Injektionsangst können topische Lokalanästhetika eingesetzt werden. Lidocainhaltige Pflaster oder Cremes müssen allerdings je nach Produkt bereits 15 bis 60 Minuten vor der Impfung aufgetragen werden.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Einstichstelle unmittelbar vor der Injektion kurz zu kühlen. Auch Kältesprays können die Schmerzempfindung reduzieren. Wirksame Methoden gegen Angst und Schmerz sind, sich gezielt abzulenken oder kontrolliert zu atmen. Mehrmaliges tiefes Ein- und Ausatmen oder das bewusste Fixieren eines Punktes im Raum hilft vielen Menschen, den Moment des Einstichs entspannter zu erleben.
Allerdings ist nicht jede vermeintlich hilfreiche Maßnahme tatsächlich empfehlenswert. Von einer vorsorglichen Einnahme von Schmerzmitteln unmittelbar vor der Impfung raten Fachgesellschaften ab. Zum einen ist der Nutzen gering, zum anderen wird diskutiert, ob bestimmte Analgetika die Immunantwort beeinflussen könnten. Auch das Reiben, Kneifen oder Beklopfen der Einstichstelle als Ablenkungsmanöver gilt inzwischen als überholt. Solche Maßnahmen können zusätzliche Schmerzen verursachen oder lokale Reizungen verstärken.
Ein erfolgreiches Impfangebot in der Apotheke ist immer Teamarbeit. Hierzu tragen PTA bereits heute maßgeblich bei. Der tatsächliche Zeitgewinn durch impfende PTA wird in vielen Apotheken allerdings geringer ausfallen als gedacht, da der Gesetzgeber die Delegation sehr eng begrenzt hat. Die tatsächliche intramuskuläre Injektion dauert höchstens einige Minuten. Deutlich mehr Zeit beanspruchen Aufklärung und Anamnese. Diese Aufgaben verbleiben beim Apotheker. In Zeiten hoher Nachfrage wie vor der Grippesaison könnten allerdings geringfügig mehr Patienten versorgt werden, ohne zusätzliche Apotheker für das Impfen einbinden zu müssen. Für PTA erweitert sich durch die zusätzliche Qualifikation der Aufgabenbereich und ihre Kompetenzen können besser genutzt werden. Das könnte für einige ein Zeichen ihrer Wertschätzung sein und die Arbeit abwechslungsreich gestalten.