| Juliane Brüggen |
| 06.01.2026 14:00 Uhr |
Dafür kann es die folgenden Gründe geben:
Für Apotheken relevant ist aktuell vor allem die elektronischen Medikationsliste, die alle elektronischen Verordnungen eines Patienten auflistet. Zukünftig soll auch der elektronische Medikationsplan und ein elektronischer Impfpass enthalten sein. Einsehbar sind außerdem von Ärzten eingestellte Dokumente wie Labor- und Bildbefunde sowie Arztbriefe. Auch Notfalldaten, das Untersuchungsheft für Kinder und der Mutterpass sollen zukünftig integriert werden. Eine rückwirkende Befüllung ist nicht vorgesehen. Apotheken können laut Gematik auf einen Großteil der ePA-Inhalte zugreifen, unterbunden ist zum Beispiel die Einsicht von Zahnbonusheften oder elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Patient entscheidet, ob eine Institution auf die Informationen der EPA zugreifen kann. Er hat außerdem die Möglichkeit, einzelnen Anwendungen der ePA komplett zu widersprechen. PTA oder Apotheker können also nicht davon ausgehen, dass eine angezeigte Patientenakte insgesamt vollständig beziehungsweise für die Apotheke vollständig sichtbar ist.
Im Juli 2025 erfolgte laut Gematik ein Update auf die Version 3.0.5, die zum Beispiel Verbesserungen beim Einrichten von Vertretern und beim institutionsspezifischen Verbergen der Medikationsliste bietet. Außerdem wurde der TI-Messenger für Versicherte eingeführt. Diesen können Patienten, sofern die Krankenkasse den Messenger integriert hat, zur sicheren Kommunikation mit der Krankenkasse und den Leistungserbringern nutzen.
Im September 2025 teilte die Gematik mit, dass weitere Spezifikationen für eine Funktionserweiterung der ePA sowie Zeitpläne beschlossen wurden. Demnach soll 2026 der elektronische Medikationsplan (eMP) eingeführt werden sowie eine Möglichkeit für Versicherte, bei neuen Zugriffen auf die ePA Push-Mitteilungen zu erhalten. Auch das Nachtragen von Medikamenten wie BtM oder OTC-Arzneimittel soll möglich werden. In einer weiteren Ausbaustufe ist die Umsetzung der Volltextsuche und die Datenausleitung zu Forschungszwecken an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit vorgesehen.
Laut Gematik habe sich das Vorgehen einer Pilotierung bei der ePA bewährt, daher sind vor der flächendeckenden Einführung dieser Funktionalitäten Tests in den Modellregionen vorgesehen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.