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Für Apotheken
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Fragen und Antworten zur ePA

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit Ende April 2025 bundesweit ausgerollt und seit dem 1. Oktober verpflichtend für Leistungserbringer wie Ärzte und Apotheken. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat in einem FAQ-Papier viele apothekenrelevante Fragen zusammengefasst, daraus einige wichtige Aspekte im Überblick.
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 06.01.2026  14:00 Uhr

Was kann – abgesehen von technischen Problemen – der Grund sein, dass die Apotheke keine ePA sieht?

Dafür kann es die folgenden Gründe geben:

  • Die Zugriffsberechtigung ist abgelaufen oder wurde vom Versicherten beendet.
  • Der Versicherte hat der Nutzung der ePA widersprochen.
  • Der Versicherte hat widersprochen, dass die Apotheke auf die ePA zugreifen darf.

Welche Informationen sehen Apotheken?

Für Apotheken relevant ist aktuell vor allem die elektronischen Medikationsliste, die alle elektronischen Verordnungen eines Patienten auflistet. Zukünftig soll auch der elektronische Medikationsplan und ein elektronischer Impfpass enthalten sein. Einsehbar sind außerdem von Ärzten eingestellte Dokumente wie Labor- und Bildbefunde sowie Arztbriefe. Auch Notfalldaten, das Untersuchungsheft für Kinder und der Mutterpass sollen zukünftig integriert werden. Eine rückwirkende Befüllung ist nicht vorgesehen. Apotheken können laut Gematik auf einen Großteil der ePA-Inhalte zugreifen, unterbunden ist zum Beispiel die Einsicht von Zahnbonusheften oder elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. 

Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Patient entscheidet, ob eine Institution auf die Informationen der EPA zugreifen kann. Er hat außerdem die Möglichkeit, einzelnen Anwendungen der ePA komplett zu widersprechen. PTA oder Apotheker können also nicht davon ausgehen, dass eine angezeigte Patientenakte insgesamt vollständig beziehungsweise für die Apotheke vollständig sichtbar ist.

Welche Funktionen sind hinzugekommen beziehungsweise geplant?

Im Juli 2025 erfolgte laut Gematik ein Update auf die Version 3.0.5, die zum Beispiel Verbesserungen beim Einrichten von Vertretern und beim institutionsspezifischen Verbergen der Medikationsliste bietet. Außerdem wurde der TI-Messenger für Versicherte eingeführt. Diesen können Patienten, sofern die Krankenkasse den Messenger integriert hat, zur sicheren Kommunikation mit der Krankenkasse und den Leistungserbringern nutzen.

Im September 2025 teilte die Gematik mit, dass weitere Spezifikationen für eine Funktionserweiterung der ePA sowie Zeitpläne beschlossen wurden. Demnach soll 2026 der elektronische Medikationsplan (eMP) eingeführt werden sowie eine Möglichkeit für Versicherte, bei neuen Zugriffen auf die ePA Push-Mitteilungen zu erhalten. Auch das Nachtragen von Medikamenten wie BtM oder OTC-Arzneimittel soll möglich werden. In einer weiteren Ausbaustufe ist die Umsetzung der Volltextsuche und die Datenausleitung zu Forschungszwecken an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit vorgesehen.

Laut Gematik habe sich das Vorgehen einer Pilotierung bei der ePA bewährt, daher sind vor der flächendeckenden Einführung dieser Funktionalitäten Tests in den Modellregionen vorgesehen.

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