Fünf neue Vorschriften |
Clobetasolpropionat-Gel 0,05 % (NRF 11.148.) neu im DAC/NRF. / © DAC/NRF
Ganz in der Tradition als Ergänzung zum amtlichen Arzneibuch von der Apothekerschaft für die Apotheken arbeitet DAC/NRF auch 2025. Ziel ist es schon immer, dort zu unterstützen, wo die patientenindividuelle Rezepturherstellung gefragt ist, um die Arzneimittelversorgung immer wieder abzusichern und zu erweitern. Dazu gehört auch, Regelungslücken zu schließen, um einen gesicherten Prüf- und Herstellprozess abbilden zu können. DAC/NRF beschäftigt sich beispielsweise seit einiger Zeit mit dem Thema pflanzliche Drogen in der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und ihrer Verarbeitung zu wässrigen Dekokten oder Granulaten. Für Letztere wurde bereits 2023 die Rahmenmonographie G-102 veröffentlicht. Darüber hinaus müssen für die pflanzlichen Drogen Anforderungen und Spezifikationen definiert werden, die denen pflanzlicher Drogen im Europäischen Arzneibuch entsprechen. DAC/NRF arbeitet hierfür mit Experten in der TCM working party des Europäischen Arzneibuchs und auch selbstständig an der Entwicklung der Monographien. Durch die Verteilung der Arbeit auf mehrere Schultern können Prozesse beschleunigt werden.
So sind auch die neuen DAC-Monographien B-105 »Bitterorangenfrüchte zur Anwendung in der Traditionellen Chinesischen Medizin« und C-086 »Cassia-Zweige zur Anwendung in der Traditionellen Chinesischen Medizin« entstanden. Der Namenszusatz im Monographietitel dient zur Unterscheidung von klassischen pflanzlichen Drogen, da die TCM-Drogen nur der Herstellung der Dekokte und Granulate dienen sollen.
Die neuen Monographien erscheinen gleichzeitig auch in englischer Form im Online-Werk, da die meisten Hersteller und Lieferanten im nicht deutschsprachigen Raum ansässig sind. Wie üblich ergänzen sowohl Prüfvorschriften für die »Alternative Identifizierung« als auch farbige Abbildungen die beiden Monographien, um eine einfache Identitätsprüfung in der Apotheke zu gewährleisten. Das Beispiel der neuen Monographien steht stellvertretend dafür, dass DAC/NRF als Partner der deutschen Apotheken auftritt, um auch kurzfristig und schnell deren Anliegen in den Kommissionen des Europäischen und Deutschen Arzneibuchs zu platzieren beziehungsweise zu bekräftigen.
Die Erweiterung der Arzneimittelversorgung durch Rezepturarzneimittel spielt vor allem in der Pädiatrie eine wichtige Rolle, nämlich dort, wo geeignete Fertigarzneimittel fehlen. Dafür steht eine neue Rezepturvorschrift zur Anwendung bei Herzerkrankungen, die Bisoprololfumarat-Lösung 0,5 mg/mL (NRF 10.9.). Sie stammt aus einer Krankenhausapotheke, wo sie schon länger eingesetzt wird.
Bisoprololfumarat muss wegen der langen Wirkdauer nur einmal täglich gegeben werden. Das kann gegenüber anderen Betablockern einen Vorteil bei der Akzeptanz haben. Der Wirkstoff ist inzwischen als Rezeptursubstanz in kleiner Menge erhältlich, sodass die Lösung auch für die ambulante Versorgung angefertigt werden kann. Da Bisoprololfumarat nicht bitter schmeckt, wurde auf den Zusatz von Süßungsmitteln und Aromen verzichtet.
Wichtig in der Konzeption pädiatrischer Arzneimittel ist auch die Auswahl geeigneter Konservierungsmittel. Neben Sorbinsäure werden oft Parabene in flüssigen Zubereitungen zum Einnehmen verarbeitet. Empfohlen wird hierbei die Verwendung des Methyl-4-hydroxybenzoat. Es zeigt keinen Effekt auf Estrogenrezeptoren und kann deshalb für die kindliche Entwicklung als unkritisch angesehen werden. Die Methyl-4-hydroxybenzoat-Lösung 0,2 % (NRF S.60.) ist eine anwendungsfertige Trägerlösung ähnlich dem Konservierten Wasser. Sie war bereits seit Längerem Bestandteil der NRF-Vorschrift Furosemid-Lösung 2 mg/mL/10 mg/mL (NRF 26.2.) und wurde nun als Stammzubereitung aufgenommen.
Als dritte neue Herstellungsvorschrift ist das Clobetasolpropionat-Gel 0,05 % (NRF 11.148.) hinzugekommen. Grundlage ist ein Carbomergel, das sich gut auf der Haut verteilen lässt. Das Hydrogel ist für die kurzfristige Anwendung im akuten Schub entzündlicher, steroidsensibler Dermatosen bestimmt, vor allem solcher, die mit einer Verdickung beziehungsweise Verhornung der Haut einhergehen.
Zu jeder Aktualisierung gehört auch die Überarbeitung allgemeiner Texte, Stoffmonographien und Rezepturvorschriften. Bei den Allgemeinen Hinweisen ist das Kapitel I.2.1.1. »Einwaagekorrektur« zu nennen, das ganz neu gestaltet wurde. Direkt zu Beginn finden sich nun die wichtigen Grundregeln, die unter anderem erklären, wann eine Einwaagekorrektur vorgenommen werden soll. Die verschiedenen Fälle, nach denen Einwaagekorrekturfaktoren berechnet werden, sind anhand beispielhafter Rechenformeln dargestellt und machen die Rechenoperationen transparent, die hinter der mittlerweile etablierten Excel-Rechenhilfe zur Einwaagekorrektur stecken.
Die Allgemeinen Hinweise I.12. »Zubereitungen zur rektalen und zur vaginalen Anwendung« wurden komplett überarbeitet, unter anderem wegen grundlagenspezifischer Besonderheiten bei der Verpackung und einer Sortimentserweiterung bei Gieß- und Verpackungsformen aus Kunststoff. Erhältlich sind aktuell Folienstreifen für zehn und zwölf Zäpfchen. In den betreffenden Rezepturvorschriften wurde der Verweis auf die verschiedenen Folienstreifen in der Inprozessprüfung auf Masserichtigkeit ergänzt.
Zur NRF-Vorschrift »Hydrocortisonacetat-Suspension 0,5 % mit Lidocainhydrochlorid-Monohydrat und Dexpanthenol (NRF 7.14.) zur Mundspülung bei Mukositis« waren in der Vergangenheit häufig Fragen aus Apotheken eingegangen, weil sich die angegebenen Inprozessprüfungen in der Praxis nicht gut nachvollziehen ließen. Besondere Probleme bereitete die Solubilisation des enthaltenen Pfefferminzöles. Durch eine veränderte Herstellungstechnik und die Verwendung einer Fantaschale zum Anreiben konnte das Problem gelöst werden. Der Zusatz von Natriummonohydrogenphosphat-Dodecahydrat zur pH-Korrektur ist nur in einer der drei möglichen Zusammensetzungen tatsächlich nötig. Die Formeln sind deshalb zur besseren Übersicht im Abschnitt »Bestandteile« in eigenständigen Blöcken aufgeführt. Da die NRF-Vorschrift 7.13. Lidocainhydrochlorid-Monohydrat-Lösung 1 % mit Dexpanthenol im Hinblick auf die pH-aktiven Wirkstoffe gleichartig ist, wurde auch sie entsprechend angepasst.
Die NRF-Vorschriften werden auch regelmäßig auf potenzielle Streichungen durchgesehen. Das betrifft in DAC/NRF 2025/1 das Zinkoxid-Talkum-Puder (NRF 11.60.) sowie die Natriumchlorid-Augentropfen 5 % (NRF 15.23.). Puder haben in der Hautbehandlung kaum noch Relevanz. Hypertone Natriumchlorid-Augentropfen zur Anwendung in der Diagnostik und zur Behandlung von Hornhautödemen stehen als Fertigprodukte zur Verfügung. Alle weiteren Neuaufnahmen, Änderungen und Streichungen sind der »Übersicht Aktualisierung« auf der Startseite der elektronischen Fassung des DAC/NRF-Werkes zu entnehmen.
Nach 24 Aktualisierungen beziehungsweise zwölf Jahren steht ein struktureller Umbruch des gedruckten DAC/NRF-Werkes an. Der stete Zuwachs an Prüfvorschriften der Alternativen Identifizierung und des Farbteils erfordert eine Änderung in der Sortierung. Es muss Platz geschaffen werden für die Erweiterung mit neuen Inhalten. Dafür werden Texte umsortiert, damit Platz in den einzelnen Ordnern entsteht. Das Register befindet sich fortan ganz am Ende des Werkes in Ordner 7. Die NRF-Stammzubereitungen befinden sich künftig in Ordner 1. Dadurch können die Inhalte der Ordner 2 bis 5, DAC-Monographien, »Alternative Identifizierung« und Farbteil, aufgeteilt werden. So erhält jedes Kapitel ausreichend Platz für die Zukunft.