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Hilfe bei Rückenschmerzen

Rückenschmerz ist weltweit eine der bedeutendsten Ursachen für Arbeitsausfälle und Einbußen der Lebensqualität. Orale Schmerzmittel und topische Präparate können die Beschwerden kurzfristig lindern. Auf lange Sicht hilft aber vor allem mehr Bewegung.
Clara Wildenrath
10.07.2023  15:00 Uhr

Nicht Mittel der Wahl

Von Paracetamol raten medizinische Fachgesellschaften bei Rückenschmerzen ab: Es hat sich in Studien nicht als wirksamer als Placebo erwiesen. Auch ASS (Acetylsalicylsäure, zum Beispiel Aspirin®) wird in den Leitlinien nicht als Mittel der Wahl genannt. Wenn NSAR kontraindiziert sind oder nicht vertragen werden, kann der Arzt sogenannte Coxibe (COX-2-Hemmer) oder Metamizol verordnen. Bei starken Schmerzen kommen auch Opiode zum Einsatz.

Von Muskelrelaxanzien rät die Nationale Versorgungsleitlinie dagegen ab. Sie sind zwar kurzfristig wirksamer als Placebo, machen aber oft benommen, verursachen Magen-Darm-Probleme und in seltenen Fällen schwere allergische Reaktionen. Ebenfalls nicht empfohlen, aber trotzdem häufig eingesetzt, werden Injektionen von Schmerzmitteln, Lokalanästhetika oder Glucocorticoiden. Sie wirken Studien zufolge nicht besser oder schneller als orale Schmerzmittel, bergen aber ein höheres Komplikationsrisiko.

Von außen mindern

In der Apotheke häufig nachgefragt werden topisch anzuwendende Präparate wie Wärmepflaster und -salben oder Schmerzcremes. »Viele Patienten machen damit gute Erfahrungen«, weiß Bingel. Allerdings ist die Evidenz bei Rückenschmerzen eher spärlich. Für Diclofenac-Emulgel und Ketoprofen-Gel ist bei Schmerzen des Bewegungsapparats eine gute Wirkung belegt. Studien zur Anwendung speziell bei Kreuzschmerzen fehlen bislang aber. Der Vorteil der lokalen NSAR-Anwendung: Das Risiko gastrointestinaler Nebenwirkungen ist deutlich geringer. Um die Schmerzen lindern zu können, müssen die Substanzen jedoch in ausreichender Konzentration an den Wirkort gelangen. Neben der Applikationsmenge spielen dabei die Galenik, die individuelle Hautbeschaffenheit und der BMI der Patienten eine Rolle. Im Vergleich zu Cremes und klassischen Hydrogelen überwinden Emulsions- und Mikrogele die Hautbarriere schneller. Auch sogenannte Penetrationsförderer wie Harnstoff oder Dimethylsulfoxid können die Aufnahme verbessern.

Je nach Präparat müssen die Mittel zwei- bis viermal täglich in ausreichender Menge aufgetragen und leicht einmassiert werden. Eine länger anhaltende Wirkung versprechen selbstklebende Schmerzpflaster (zum Beispiel von Nurofen® oder Diclofenac-ratiopharm®). Sie sind allerdings nicht ausdrücklich für Rückenschmerzen zugelassen.

Relativ gut belegt ist dagegen die schmerzlindernde Wirkung von Capsaicin-Pflastern und -Salben (zum Beispiel ABC®-Wärmecreme, Finalgon® CPD Wärmecreme) bei akuten und chronischen unspezifischen Rückenschmerzen. Der »Scharfmacher« aus Chili und Cayennepfeffer fördert äußerlich angewandt die Durchblutung der Muskulatur und erzeugt ein Wärmegefühl, das Verspannungen mindern kann. Darüber hinaus wirkt Capsaicin als Neuromodulator: Die Schmerzrezeptoren werden zunächst übererregt und in der Folge gedämpft.

Sowohl für Pflaster als auch für Cremes gilt: Sie dürfen nur auf unverletzter Haut und nicht gleichzeitig mit anderen Topika oder zusätzlichen Wärmequellen angewendet werden; Kontakt mit Schleimhäuten und Augen ist zu vermeiden. Außerdem sollte PTA dem Kunden ans Herz legen, nach der Anwendung die Hände gründlich mit Seife zu waschen. Bei empfindlichen Menschen kann die Haut an der Applikationsstelle brennen, schwellen, schmerzen oder Pusteln bilden.

Hautverträglicher sind Wärmepflaster, die Eisenpulver enthalten (zum Beispiel ThermaCare®, doc® Therma, Thermaplast® med). Nach dem Öffnen der Verpackung erzeugen sie durch eine chemische Reaktion mit dem Luftsauerstoff Wärme, die acht bis zwölf Stunden anhält. Ebenfalls speziell zur Behandlung akuter Rückenschmerzen zugelassen ist eine Creme mit Beinwellwurzel-Extrakt (Kytta®). Es gibt Hinweise aus Studien, dass sie die Beschwerden kurzzeitig besser lindert als Placebo. Die Autoren der medizinischen Leitlinie sehen die Evidenz allerdings nicht als überzeugend an.

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