| Katja Egermeier |
| 14.07.2026 10:00 Uhr |
Humane Papillomviren (HPV) werden vor allem sexuell über vaginalen Geschlechtsverkehr übertragen. Es ist jedoch auch über den Mund, zum Beispiel beim Küssen oder durch Oralsex, möglich. / © Getty Images/Piotr Marcinski / EyeEm
Wie das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) erklärt, sind krebsauslösende HP-Viren vor allem sexuell und durch direkten Schleimhautkontakt übertragbar. Infiziert würden in erster Linie alle Schleimhautzellen an den Geschlechtsorganen und am After, jedoch auch in Mund und Rachen. Es gilt also: In den meisten Fällen wird HPV beim vaginalen Geschlechtsverkehr übertragen, es ist jedoch auch bei Analsex oder Oralverkehr möglich. Und: Je mehr Sexualpartner, desto höher das Ansteckungsrisiko.
Grundsätzlich sei das Ansteckungsrisiko für Männer, die Oralsex mit Frauen haben, höher als im umgekehrten Fall, so das DKFZ weiter. Das könne daran liegen, dass die Viren im weiblichen Intimbereich häufiger nachweisbar seien als bei Männern. Dass auch homosexuelle Männer ein erhöhtes Risiko für eine HPV-Infektion im Mund haben, könne daran liegen, dass viele von ihnen mehr Sexualpartner haben.
Eine Ansteckung durch Petting ist dem DKFZ zufolge zwar grundsätzlich möglich, jedoch selten. Voraussetzung sei, dass die Schleimhäute miteinander in Kontakt kommen und eine Person bereits infiziert ist. Auch eine Übertragung durch intensives Zungenküssen sei möglich, aber eher unwahrscheinlich. Es komme sehr selten vor, dass eine Person HPV im Mund hat. Beim »normalen« Küssen unter Freunden und Familienmitgliedern sei nach heutigem Wissensstand dagegen gar keine Übertragung möglich.
Dennoch gilt: Wer sich mit HPV im Mund ansteckt, kann dort auch Krebs bekommen. Studien hätten gezeigt, dass Oralverkehr – vor allem mit vielen wechselnden Partnern – das Risiko erhöht, Tumoren in Mund und Rachen zu entwickeln. Wie das DKFZ betont, ist Krebs in diesem Bereich jedoch insgesamt selten und betreffe nur knapp drei von 100 Krebserkrankungen. Und auch nur ein Teil davon werde durch HPV ausgelöst. Das Risiko, durch Oralsex Krebs im Mund-Rachen-Raum zu bekommen, gelte daher als recht gering.
Es gibt mehr als 220 bekannte Typen von HP-Viren. Nur einige davon, die sogenannten Hochrisikotypen, können Krebs auslösen. Eine Infektion mit HPV bedeutet nicht automatisch, dass man Krebs bekommt – die meisten Menschen stecken sich im Laufe ihres Lebens mit HPV an und durchlaufen die Infektion ohne Folgen. Dennoch steigt das Risiko für bestimmte Krebsarten, die über Gebärmutterhals hinausgehen. Beispielsweise für Krebs an Vulva, Scheide, Penis, After oder für Kopf-Hals-Tumoren.
Sich vollständig vor HPV zu schützen, ist laut DKFZ schwer und im Grunde nur durch sexuelle Enthaltsamkeit möglich. Es ist jedoch möglich, sich vor den wichtigsten Hochrisiko-HPV-Typen durch eine Impfung zu schützen. Die STIKO empfiehlt die HPV-Impfung für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Sie sollte möglichst vor dem ersten sexuellen Kontakt erfolgen, da sie dann den besten Schutz bietet.
Ansonsten empfiehlt das DKFZ, auch beim Oralverkehr Kondome oder sogenannte Lecktücher (Dental Dams) zu benutzen. Auch wenn diese nicht alle Stellen im Genitalbereich abdeckten, senkten sie deutlich das Risiko, sich mit HPV anzustecken.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen HPV seit 2007 für Mädchen und seit Juni 2018 auch für Jungen, jeweils in einem Alter zwischen 9 und 14 Jahren. Die HPV-Impfung sollte idealerweise vor Aufnahme erster sexueller Kontakte vorgenommen werden. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Noch nicht geimpfte Jugendliche können die Impfung bis zum Tag vor ihrem 18. Geburtstag nachholen.
Auch Erwachsene können sich gegen HPV impfen lassen. Für Personen ab 18 Jahren gibt es jedoch keine allgemeine STIKO-Empfehlung. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten dennoch freiwillig ganz oder teilweise.
Bezüglich des Impfschemas hat sich inzwischen einiges geändert. Während bis vor Kurzem drei Impfungen für einen vollständigen Schutz erforderlich waren, erhalten Kinder bis 14 Jahre nun nur noch zwei Einzelimpfungen im Abstand von mindestens fünf Monaten. Ab 15 Jahren und bei einem zu kurzen Impfabstand sind jedoch weiterhin drei Impfungen vorgesehen.