Kulinarischer Geheimtipp Berberitzen |
Bei Berberin ist unklar, ob und welche gesetzliche Grundlage es für den Einsatz in NEM gibt. Die Substanz könnte als neuartiges Lebensmittel eingestuft werden, wenn sie vor 1997 nicht in Lebensmitteln verwendet wurde. Dann ist eine Zulassung als Novel Food erforderlich, die aber bislang nicht vorliegt. Wie unsicher die Lage ist, zeigen die acht Meldungen zu Berberin in Lebensmitteln, die seit 2020 beim Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) eingegangen sind. Das RASFF kategorisiert Meldungen vor gesundheitlich bedenklichen Lebensmitteln je nach Gefahrenstufe in verschiedenen Kategorien. Sieben der Berberin-Meldungen zählten zur unteren Kategorie »Informationsmeldung zur Weiterverfolgung«. Ende 2021 meldeten allerdings Schweizer Behörden das neuartige Lebensmittel Berberin in NEM in bedenklichen Konzentrationen. Der Fall wurde als ernstes Risiko eingeschätzt und das Produkt in der Schweiz vom Verbraucher zurückgerufen.
Angesichts der vielen Unsicherheiten sind NEM mit Berberin derzeit nicht zu empfehlen. Menschen mit Diabetes oder Fettstoffwechselstörungen sind am besten beraten, die ärztliche Therapie konsequent zu befolgen. Ob Berberin unterstützend helfen kann, muss erst noch durch überzeugende klinische Studien bewiesen werden. Ohne Sorgen genießen können die meisten Menschen bis dahin bei den Berberitzen-Früchten. Allein Schwangere und kleinen Kinder wird sicherheitshalber auch hier vom Verzehr abgeraten, da nicht ausreichend gereifte Beeren noch Spuren von Berberin enthalten können. Wer die Früchte selber pflückt, achtet darauf, dass sie dunkelrot und schon etwas weich sind.