Von einem Betriebsrat profitieren sowohl Angestellte als auch Arbeitgebende. / © Adobe Stock/Robert Kneschke
Ein Betriebsrat ist nicht nur in großen Unternehmen möglich, sondern auch in Kleinbetrieben wie Apotheken. In vielen Betrieben vertreten gewählte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Interessen ihrer Kollegen und Kolleginnen. Sie handeln Rahmenbedingungen aus und machen sich gegen Benachteiligung stark. Für Beschäftigte bedeutet ein Betriebsrat vor allem eine starke, gesetzlich verankerte Stimme gegenüber der Leitung. Entscheidungen werden transparenter, Konflikte strukturierter gelöst, Rechte verbindlich abgesichert.
Gerade in Zeiten von Digitalisierung und Personalknappheit schafft Mitbestimmung Stabilität. Bei neuen Technologien oder organisatorischen Veränderungen achtet der Betriebsrat darauf, dass Qualifizierung, Datenschutz und faire Arbeitsbedingungen gewahrt bleiben. Studien zeigen zudem, dass in mitbestimmten Betrieben häufiger in Weiterbildung, Gesundheitsförderung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie investiert wird. Motivation und Bindung steigen: ein Vorteil auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, weil die Fluktuation sinkt.
Gut zu wissen: Betriebsräte sind kein Privileg großer Konzerne. Bereits drei Beschäftigte können die Gründung initiieren; mindestens fünf müssen wahlberechtigt sein. Drei von ihnen müssen die Voraussetzungen erfüllen, um zu kandidieren. Wahlberechtigt sind alle Angestellten ab 16 Jahren, die am Wahltag im Betrieb beschäftigt sind – auch Teilzeitkräfte und Minijobber. Kandidieren kann, wer über 18 Jahre alt ist, seit mindestens sechs Monaten im Betrieb arbeitet und wahlberechtigt ist.
In Betrieben ohne Betriebsrat, dazu zählen viele Apotheken, ist eine erstmalige Wahl jederzeit möglich, auch unabhängig vom regulären Wahlzeitraum 2026. Je nach Größe gilt das reguläre oder – bei fünf bis 100 Wahlberechtigten – das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren. Die Gründung eines Betriebsrats ist gesetzlich geschützt. Arbeitgebende dürfen sie nicht behindern. Eine Behinderung kann nach § 119 BetrVG sogar strafbar sein. Zugleich profitieren auch Führungskräfte von klaren Strukturen und festen Ansprechpartnern.
Ein Betriebsrat stärkt die Position der Beschäftigten, schafft Transparenz und fördert faire Arbeitsbedingungen. Er begleitet betriebliche Veränderungen, kann auch in kleinen Betrieben gegründet werden und ist gesetzlich abgesichert. Davon profitieren sowohl Angestellte als auch Arbeitgebende. Adexa unterstützt Mitglieder bei diesem wichtigen Schritt.
Wie fair und transparent ist die Arbeitszeiterfassung in Apotheken? Adexa startet eine kurze, anonyme Umfrage. Im Fokus stehen Dienstpläne, kurzfristige Änderungen, Überstunden, Fortbildungen und Zeiterfassungssysteme. Was haben Sie bislang erlebt? Ihre Meinung zählt! Teilnehmen können alle Apothekenangestellten, auch Nichtmitglieder.
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