Der Verordnungsgeber gehe also selbst davon aus, dass das Arzneimittel nicht erst nach Vorliegen einer patientenindividuellen Verschreibung hergestellt und abgegeben werde, zeigen die ABDA-Juristen den Widerspruch nach dem BVerwG-Urteil auf. Bestimmte, medizinisch notwendige Versorgungskonstellationen würden von einem patientenbezogenen Ansatz nicht sachgerecht erfasst.
Eine Umstellung auf patientenindividuelle Verordnungen würde in Praxen und Apotheken aus Sicht der ABDA einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten. Daher sollte die Politik auf das Urteil reagieren und die Regelung so anpassen, dass eine Versorgung mit den in Praxen benötigten Arzneimitteln sichergestellt ist.