PTA gehören zum AMTS-Team |
Juliane Brüggen |
27.09.2021 11:30 Uhr |
Ebenfalls für AMTS prädestiniert sind Hecking zufolge Patienten in Hochrisikosituationen. Dazu zählen die Erstverordnung eines Arzneimittels, eine Krankenhauseinweisung oder -entlassung und die Umstellung einer Medikation. Bekommt jemand ein Arzneimittel zum ersten Mal, müsse die beratende Person sicherstellen, dass der Patient weiß, wie die Einnahme oder Anwendung funktioniert. Dabei dürfe der Fokus nicht nur auf erklärungsbedürftigen Darreichungsformen wie Inhalatoren liegen – auch bei vermeintlich einfachen Medikationen wie Tabletten könne Beratung, zum Beispiel zu Einnahmezeitpunkten, Fehler unterbinden.
Die Einweisung oder Entlassung aus dem Krankenhaus berge wiederum eine Schnittstellenproblematik. Hier müsse genau auf die bestehende oder eine veränderte Medikation geschaut werden. Nicht zuletzt könne eine Therapieumstellung zu Fehlern führen: PTA und Apotheker sollten daher auf die neuen Aspekte der Medikation eingehen, zum Beispiel einen verzögerten Wirkeintritt oder neue Nebenwirkungen.
Bei Patienten, die ein akutes Problem schildern, müsse ebenfalls an AMTS gedacht werden, so Hecking. Hinter dem akuten Problem können stehen:
Hecking verdeutlichte dies anhand eines Fallbeispiels, in dem ein neues Rabattarzneimittel das Problem verursachte. Die Patientin löste ihr Rezept für eine 100-Stück-Packung Torasemid 20 mg ein und erhielt ein neues Rabattpräparat. Auf das veränderte Packungsdesign wurde sie hingewiesen. Nach kurzer Zeit kam sie jedoch mit einem neuen Rezept über Torasemid-Tabletten. Auf Nachfrage berichtete sie, dass die Tabletten des alten Rabattpartners rund waren, die des neuen oval. Daher dachte sie, sie müsse nun beide Tabletten einnehmen. »Wir gehen natürlich davon aus, dass die Patienten das tun, was wir sagen. Aber der Patient zuhause kann Unsicherheiten entwickeln,« stellte Hecking fest. Es sei wichtig, den Patienten klar zu machen, dass sie die Apotheke dann kontaktieren können und es »keine dummen Fragen gibt«.
Ein weiteres Fallbeispiel verdeutlichte, wie wichtig die Beratung zu einer Erstverordnung ist. Eine Kundin hatte einen Trulicity®-Fertigpen per Botendienst erhalten, und beschwerte sich, dass der Pen nicht richtig funktionierte – ihr Zuckerwert sei viel zu hoch. Die Apotheke forschte nach und stellte fest, dass die Kundin die Schutzkappe des Pens vor der Injektion nicht abgenommen hatte. »Man muss wissen, dass es eine Schutzkappe gibt. Nicht nur der Patient, auch die PTA oder Apotheker im HV müssen es wissen. Nur dann können sie den Patienten bei der Erstverordnung optimal begleiten«, folgerte Hecking.