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BVpta zum ApoVWG
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PTA-Vertretung nur mit Weiterqualifizierung sinnvoll

Der Bundesverband PTA (BVpta) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) weiterhin, dass die PTA-Vertretung ohne spezielle Weiterbildung möglich werden soll. Außerdem bleibt der Verband bei dem Vorschlag, eine neue Qualifikationsstufe für PTA einzuführen, die »Pharmazie-Assistenz«.
AutorKontaktPZ
Datum 04.03.2026  10:32 Uhr

PTA-Vertretung nur ohne Leitungsbefugnis

Der Referentenentwurf habe vorgesehen, PTA nach einer zweijährigen Fortbildung eine befristete Befähigung zur Leitungsvertretung zu ermöglichen. Dies hätte das Berufsbild gestärkt und dem Fachkräftemangel entgegenwirken können, meint der BVpta. Die jetzige Regelung hingegen verlagere Verantwortung ohne klare Qualifikationsvorgaben in bestehende Arbeitsverhältnisse und berge damit Risiken. Ohne Weiterbildungserfordernis würden PTA zudem »zu ›billigen‹  Ersatzkräften degradiert«. 

Mit der neuen Vertretungsbefugnis dürfe keine Leitungsbefugnis und kein Übergang von Inhaberrechten einhergehen, stellt der BVpta fest. Dass die Vertretungsregelung nicht als »Schlupfloch« für Fremdbesitz oder Kettenstrukturen genutzt werden kann, müsse zudem gesetzlich sichergestellt werden.

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