Der Referentenentwurf habe vorgesehen, PTA nach einer zweijährigen Fortbildung eine befristete Befähigung zur Leitungsvertretung zu ermöglichen. Dies hätte das Berufsbild gestärkt und dem Fachkräftemangel entgegenwirken können, meint der BVpta. Die jetzige Regelung hingegen verlagere Verantwortung ohne klare Qualifikationsvorgaben in bestehende Arbeitsverhältnisse und berge damit Risiken. Ohne Weiterbildungserfordernis würden PTA zudem »zu ›billigen‹ Ersatzkräften degradiert«.
Mit der neuen Vertretungsbefugnis dürfe keine Leitungsbefugnis und kein Übergang von Inhaberrechten einhergehen, stellt der BVpta fest. Dass die Vertretungsregelung nicht als »Schlupfloch« für Fremdbesitz oder Kettenstrukturen genutzt werden kann, müsse zudem gesetzlich sichergestellt werden.