Nachdem die große Silvestersause und -böllerei in den vergangenen zwei Jahren ausgefallen ist, darf das Jahr 2023 wieder ausgelassen begrüßt werden. Das endet für manch Feierfreudigen mit schwerwiegenden Folgen – meist durch den falschen Umgang mit Feuerwerkskörpern oder übermäßigen Alkoholgenuss. Wie sich ein unschöner Start in das neue Jahr vermeiden lässt und was im Falle eines (Un)Falles zu tun ist, weiß das Deutsche Rote Kreuz.
Erste Hilfe bei Verletzungen, Vergiftungen und Unterkühlung
Verbrennungen
Bei leichten Verbrennungen, die die Größe der Handfläche des Betroffenen nicht überschreiten, genügt laut DRK das kurze Kühlen mit Leitungswasser. Große Verbrennungen dagegen seien ein Fall für den Notarzt.
Verletzungen an den Händen
Handelt es sich um größere Wunden, sollten diese sofort steril abgedeckt werden. Bei größerem Blutverlust müsse der Notarzt gerufen werden. Wurden sogar Finger oder Fingerteile abgerissen – an Silvester laut DRK keine Seltenheit –, sollten diese möglichst geborgen und den Rettungskräften mitgegeben werden.
Eine Chance, abgerissene Gliedmaßen wie Finger zu retten, bestehe dann, wenn sie zunächst in ein möglichst keimfreies Stück Stoff gewickelt und damit in einen Plastikbeutel gegeben werden, so das DRK. Dieser Beutel sollte wiederum in einem zweiten Plastikbeutel verstaut werden, der mit Wasser und Eis gefüllt wird. Wichtig: Das Amputat darf nicht mit dem Wasser in Berührung kommen, sollte sich jedoch – in dem ersten Plastikbeutel befindlich – unter der Wasseroberfläche befinden.
Verletzungen an den Augen
An Silvester werden Augenverletzungen typischerweise durch eingedrungene Fremdkörper oder Verbrennungen ausgelöst. Dann sollte stets der Notruf 112 gewählt werden, rät Sefrin. Wichtig sei, bei einer Augenverletzung immer beide Augen zu verbinden, damit das verletzte Auge nicht mehr bewegt wird.
Alkoholvergiftung
Während ein leichter Rausch kein Notfall ist, kann ungewohnter Alkoholkonsum zu einer Vergiftung führen – mit lebensbedrohlichen Folgen. Breche eine Person durch überhöhten Alkoholgenuss zusammen, müsse das unbedingt ernst genommen werden, so das DRK. Dann heiße es, sofort Atmung und Puls zu prüfen und bei anhaltender Bewusstlosigkeit den Notarzt zu rufen. Es bestehe die Gefahr, dass der nicht Ansprechbare erbricht und mit dem Erbrochenen seine Atemwege verschließt. Um dem vorzubeugen, müsse der Betroffene in die stabile Seitenlage gebracht und möglichst warm gehalten werden – im Freien schon wegen einer drohenden Unterkühlung.