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PS und Promille

Tunnelblick mit Alkohol

Autofahren unter Alkoholeinfluss ist in Deutschland gesetzlich verboten. Wer erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen. Doch wo genau liegen die Grenzwerte, und was passiert genau, wenn man »ins Röhrchen pusten« muss?
Carina Steyer
03.11.2020  09:00 Uhr

Dass Alkoholkonsum und Autofahren keine gute Kombination darstellen, ist den meisten Autofahrern bewusst. Wie früh sich der Alkohol beim Autofahren aber bemerkbar macht, wird häufig unterschätzt. Schon ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,1 Promille schätzen Fahrer Entfernungen falsch ein. Ab 0,2 bis 0,3 Promille – diese können in Abhängigkeit vom Gewicht, Alter, von der Größe und vom Geschlecht bereits nach einem Glas Wein oder Bier vorliegen – verlängert sich die Reaktionszeit, die Bereitschaft für riskantes Fahren steigt, und erste Beeinträchtigungen der Sehleistung treten auf.

Ab 0,5 Promille sieht der Alkoholisierte 15 Prozent weniger als ohne Alkohol, und er hört schlechter. Eine Rotlichtschwäche tritt auf. Das heißt, der Fahrer nimmt rote Ampeln oder die Bremslichter voranfahrender Fahrzeuge nicht mehr richtig oder als weiter entfernt wahr. Autofahrer reagieren zudem deutlich langsamer, schätzen Geschwindigkeiten falsch ein und sind risikobereiter. Die Gefahr, nun in einen Unfall verwickelt zu werden, ist doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand.

Ab 0,8 Promille ist die Konzentrationsfähigkeit stark eingeschränkt und der Fahrer entwickelt einen Tunnelblick. Die Reaktionszeit ist um 30 bis 50 Prozent verlängert, das Gleichgewicht ist gestört, der Betroffene ist enthemmt und überschätzt sich selbst. Die Wahrscheinlichkeit, an einem Unfall beteiligt zu sein, liegt nun viermal höher als im nüchternen Zustand. Zwischen 1 und 2 Promille verschlechtert sich das räumliche Sehen deutlich. Hinzu kommen Sprech-, Reaktions-, Gleichgewichts- und Orientierungsstörungen. Bei 1,1 Promille ist die Gefahr für einen Unfall bereits zehnmal so hoch wie im nüchternen Zustand. Bei einer BAK von 1,6 Promille steigt das Unfallrisiko auf das 40-Fache.

Ins Röhrchen pusten war einmal

Alkoholbedingte Fahreinschränkungen sind eine der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle. Um dem entgegenzuwirken, führt die Polizei regelmäßige Verkehrskontrollen durch. Ergeben sich dabei eindeutige Anhaltspunkte für den Konsum von Alkohol zum Beispiel durch Alkoholgeruch oder Lallen des Fahrers, ist die Polizei berechtigt, einen Alkoholtest anzuordnen. Dasselbe gilt, wenn der Fahrer aufgrund seines Fahrverhaltens auffällt. Alkoholmessungen durch die Polizei erfolgen direkt vor Ort mit einem Atemalkohol-Testgerät. Hierbei wird das Prinzip genutzt, dass ein kleiner Teil des Alkohols aus dem Blut in den Luftraum der Lunge übertritt und mit der Atemluft ausgeschieden wird.

Der in Deutschland übliche Begriff »ins Röhrchen pusten« stammt von der ersten Testgeneration, die 1953 Einzug in die polizeiliche Praxis erhielt. Die Autofahrer mussten damals in gläserne Röhrchen pusten, die mit einem Volumenbeutel verbunden waren, der genau einen Liter Atemluft fassen konnte. Die Röhrchen selbst enthielten Kieselgel und eine Mischung aus Kaliumdichromat und Schwefelsäure. Bei Kontakt mit Alkohol verfärbte sich das gelbe Kaliumdichromat grün. Die Stärke und Länge der Verfärbung ließ Rückschlüsse auf den Grad der Atemalkoholkonzentration zu.

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