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Zutatenliste checken
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Versteckten Alkohol in Lebensmitteln erkennen

Für mehr Geschmack oder längere Haltbarkeit: Mitunter steckt Alkohol in alltäglichen Lebensmitteln wie Backwaren. Für manche Menschen sind schon geringe Mengen bedenklich. Worauf man achten sollte.
AutorKontaktdpa
AutorKontaktKatja Egermeier
Datum 02.06.2026  10:00 Uhr

Alkohol kann man nicht nur trinken, er begegnet uns auch im Essen. In Weinbrandpralinen zum Beispiel oder in der Rotweinsoße. Manchmal steckt er aber auch in Lebensmitteln, in denen man das nicht unbedingt erwartet. Hätten Sie zum Beispiel gewusst, dass Alkohol mitunter Backwaren wie Aufbackbrötchen oder Croissants als Konservierungsmittel zugesetzt wird?

Das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) rät daher, Zutatenlisten genau zu prüfen und bei unverpackter Ware, etwa in der Bäckerei, gezielt nachzufragen, ob Alkohol enthalten ist. Das gilt ganz besonders für die folgenden Gruppen, für die Alkoholkonsum problematisch ist:

  • Schwangere und Stillende
  • Kinder
  • abstinent lebende Alkoholkranke
  • Menschen, die aus religiösen Gründen auf Alkohol verzichten

Wie man Alkohol in der Zutatenliste erkennt

Typische Produkte, in denen Alkohol als Konservierungsmittel oder Geschmacksträger zugesetzt sein kann, sind laut BZfE neben Aufbackbrötchen und Croissants auch Fertigkuchen, Desserts, Pralinen, Grillsoßen, Salatdressings und Speiseeis.

Begriffe, auf die man in der Zutatenliste achten sollte, sind:

  • Alkohol
  • Ethanol
  • Äthanol
  • Ethylalkohol
  • Trinkalkohol
  • alkoholische Zutaten wie Weinbrand, Rum, Cognac, Sherry, Calvados, Maraschino oder Amaretto

Kein Trinkalkohol ist dagegen enthalten, wenn von »Zuckeralkoholen« oder »mehrwertige Alkoholen« die Rede ist. Dahinter verbergen sich Süßungsmittel wie Sorbit oder Xylit.

Wenn es keine Zutatenliste gibt

Eine Zutatenliste ist nicht immer vorgeschrieben. Bei unverpackten Lebensmitteln, wie sie etwa in Bäckereien oder Cafés ausgegeben werden, muss die Verwendung von Alkohol sowie der Alkoholgehalt nicht ausgewiesen werden, wie die Verbraucherzentrale warnt. Hier bleibe nur das Erfragen beim Personal.

Ebenso entfalle die Kennzeichnungspflicht bei Packungen, die kleiner als 10 Quadratzentimeter sind. Das betrifft beispielsweise kleine Schokofiguren zu Weihnachten oder Ostern.

Bier und Wein: Was »alkoholfrei« wirklich bedeutet

Das BZfE weist außerdem darauf hin, dass die Angabe »alkoholfrei« etwa auf Bier oder Wein nicht bedeutet, dass gar kein Alkohol enthalten ist. Getränke mit dieser Kennzeichnung dürfen bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Nur höchstens 0,05 Volumenprozent enthalten hingegen Getränke mit der Aufschrift »0,0 Prozent Alkohol« oder »ohne Alkohol«. Die Verbraucherzentrale empfiehlt diese Getränke Schwangeren.

Kinder sollten aber auch hierauf lieber verzichten, denn die Gewöhnung an den Geschmack könne die Hemmschwelle senken, Alkohol zu probieren. Auch abstinent lebenden Alkoholkranken raten die Verbraucherschützer davon ab, Getränke »ohne Alkohol« zu konsumieren, weil allein die Geschmackserinnerung zu einem Rückfall führen könne.

Alkohol verkocht nicht vollständig – besser verzichten

Übrigens verkocht Alkohol beim Erhitzen nicht vollständig. Wer kocht oder backt und jemanden aus den genannten Gruppen mit am Tisch sitzen hat, sollte laut BZfE daher lieber auf Alkohol als Zutat verzichten.  Mehr Geschmack lasse sich auch mit Fruchtsäften, Gemüsebrühe, frischen Kräutern und Gewürzen wie Zimt, Vanille, Anis oder Kardamom erreichen.

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