Je reifer die Banane, desto mehr Alkohol ist enthalten. / © Getty Images/Stefania Pelfini la Waziya
Alkohol kann man nicht nur trinken, er begegnet uns auch im Essen. In Weinbrandpralinen zum Beispiel oder in der Rotweinsoße. Manchmal steckt er aber auch in Lebensmitteln, in denen man das nicht unbedingt erwartet. Hätten Sie zum Beispiel gewusst, dass Alkohol mitunter Backwaren wie Aufbackbrötchen oder Croissants als Konservierungsmittel zugesetzt wird?
Das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) rät daher, Zutatenlisten genau zu prüfen und bei unverpackter Ware, etwa in der Bäckerei, gezielt nachzufragen, ob Alkohol enthalten ist. Das gilt ganz besonders für die folgenden Gruppen, für die Alkoholkonsum problematisch ist:
Typische Produkte, in denen Alkohol als Konservierungsmittel oder Geschmacksträger zugesetzt sein kann, sind laut BZfE neben Aufbackbrötchen und Croissants auch Fertigkuchen, Desserts, Pralinen, Grillsoßen, Salatdressings und Speiseeis.
Begriffe, auf die man in der Zutatenliste achten sollte, sind:
Kein Trinkalkohol ist dagegen enthalten, wenn von »Zuckeralkoholen« oder »mehrwertige Alkoholen« die Rede ist. Dahinter verbergen sich Süßungsmittel wie Sorbit oder Xylit.
Eine Zutatenliste ist nicht immer vorgeschrieben. Bei unverpackten Lebensmitteln, wie sie etwa in Bäckereien oder Cafés ausgegeben werden, muss die Verwendung von Alkohol sowie der Alkoholgehalt nicht ausgewiesen werden, wie die Verbraucherzentrale warnt. Hier bleibe nur das Erfragen beim Personal.
Ebenso entfalle die Kennzeichnungspflicht bei Packungen, die kleiner als 10 Quadratzentimeter sind. Das betrifft beispielsweise kleine Schokofiguren zu Weihnachten oder Ostern.
Das BZfE weist außerdem darauf hin, dass die Angabe »alkoholfrei« etwa auf Bier oder Wein nicht bedeutet, dass gar kein Alkohol enthalten ist. Getränke mit dieser Kennzeichnung dürfen bis zu 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten. Nur höchstens 0,05 Volumenprozent enthalten hingegen Getränke mit der Aufschrift »0,0 Prozent Alkohol« oder »ohne Alkohol«. Die Verbraucherzentrale empfiehlt diese Getränke Schwangeren.
Kinder sollten aber auch hierauf lieber verzichten, denn die Gewöhnung an den Geschmack könne die Hemmschwelle senken, Alkohol zu probieren. Auch abstinent lebenden Alkoholkranken raten die Verbraucherschützer davon ab, Getränke »ohne Alkohol« zu konsumieren, weil allein die Geschmackserinnerung zu einem Rückfall führen könne.
Übrigens verkocht Alkohol beim Erhitzen nicht vollständig. Wer kocht oder backt und jemanden aus den genannten Gruppen mit am Tisch sitzen hat, sollte laut BZfE daher lieber auf Alkohol als Zutat verzichten. Mehr Geschmack lasse sich auch mit Fruchtsäften, Gemüsebrühe, frischen Kräutern und Gewürzen wie Zimt, Vanille, Anis oder Kardamom erreichen.
Quelle: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, »Alkohol? Kenn dein Limit.« u.a.