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Medizinischer Notfall
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Wann in die Notaufnahme – und wann nicht?

Der Name verrät es: Die Notaufnahme in der Klinik ist für Notfälle gedacht. Doch wo fängt so ein medizinischer Notfall an – und was ist keiner? Und wohin wende ich mich, wenn die Hausarztpraxis gerade geschlossen hat?
AutorKontaktdpa
Datum 18.07.2024  12:00 Uhr
Welche Beschwerden gehören nicht in die Notaufnahme? Und wohin wende ich mich dann?

Welche Beschwerden gehören nicht in die Notaufnahme? Und wohin wende ich mich dann?

Starke Hals- und Ohrenschmerzen sind der Stiftung Gesundheitswissen zufolge keine Notfälle. Das gilt auch für akute Harnwegsinfekte wie Blasenentzündungen, für Rücken- oder Bauchschmerzen. Auch ein Magen-Darm-Infekt mit Erbrechen und Durchfall gehört nicht in die Notaufnahme, ebenso wenig wie Erkältungen mit hohem Fieber.

Aber diese Beschwerden sind trotzdem quälend – und können oft nicht warten, bis am nächsten Morgen oder am Montag die Hausarztpraxis wieder öffnet. Die Anlaufstelle in solchen Fällen: der Ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, der unter der Telefonnummer 116 117 zu erreichen ist.

Auf der dazugehörigen Webseite 116117.de gibt es außerdem ein Patienten-Navi: Dort gibt man seine gesundheitlichen Beschwerden ein, beantwortet Detailfragen dazu – und bekommt am Ende eine Empfehlung, was nun am besten zu tun ist. Es gibt auch eine Suche nach Bereitschaftspraxen, an die man sich außerhalb der üblichen Sprechzeiten wenden kann.

Meine Arztpraxis hat zu – ein Grund für die Notaufnahme?

Die Hausärztin ist krank oder im Urlaub. Wohin jetzt bei akuten Beschwerden? »Eine geschlossene Praxis ist kein Grund, die Notaufnahme eines Krankenhauses aufzusuchen«, so Roland Stahl von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. »Patientinnen und Patienten sollten sich an die Vertretungspraxis oder an den Patientenservice 116 117 wenden.« Gut zu wissen: Auch wenn Ärztinnen oder Ärzte nur einen Brückentag freinehmen oder ein verlängertes Wochenende verreisen, müssen sie Stahl zufolge eine Vertretung organisieren. Darüber müssen sie informieren – zum Beispiel durch einen Hinweis auf der Webseite oder dem Anrufbeantworter oder durch einen Aushang an der Praxistür.

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