Was das PTA-Reformgesetz bringt |
Nicole Schuster |
28.10.2022 16:00 Uhr |
Eine wichtige und praxisrelevante gesetzliche Neuerung ist, dass Apothekenleitende ihren PTA unter bestimmten Voraussetzungen mehr Verantwortung übertragen können. Der Gesetzgeber hat aber auch verdeutlicht, dass eine Apotheke weiterhin nur geöffnet und betrieben werden darf, wenn ein Apotheker beziehungsweise eine vertretungsberechtigte Person anwesend ist. PTA werden nach wie vor nicht als vertretungsberechtigte Person gelten.
Weder die Struktur noch die Dauer der PTA-Ausbildung wurden verändert, sodass sich weiterhin an eine zweijährige schulische Ausbildung eine praktische Ausbildung von sechs Monaten in einer Apotheke anschließt. Zusätzlich sind während der schulischen Ausbildung ein Praktikum in einer Apotheke abzuleisten sowie eine Grundausbildung in Erster Hilfe außerhalb der schulischen Ausbildung.
Neu ist, dass die Ausbildung zukünftig auch in Teilzeit durchgeführt werden kann. Sie soll allerdings höchstens fünf Jahre dauern. Auszubildende können einen Antrag auf Verlängerung stellen, den die zuständige Behörde genehmigen muss.
Die Ausbildung schließt weiterhin mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus zwei Abschnitten besteht. Der erste Abschnitt findet am Ende der schulischen Ausbildung statt, der zweite erfolgt, wenn die praktische Ausbildung in der Apotheke abgeschlossen ist. Nicht bestandene Teile der staatlichen Prüfung können Aus-bildende demnächst zwei Mal wiederholen statt wie bisher nur einmal.
Zur schulischen Ausbildung gehören sowohl theoretische als auch praktische Inhalte. Zum 1. Januar 2023 werden den Schulen an das PTA-Reformgesetz angepasste neue Lehrpläne vorliegen. Dafür haben Arbeits-gruppen in den einzelnen Bundesländern Muster-Lehrpläne entwickelt, nach denen die Schulen einheitlich arbeiten sollen. Die Muster-Lehrpläne orientieren sich an den Empfehlungen der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG). Der Unterricht wird sich aber nicht schlagartig am 1. Januar ändern. Das wäre auch schwer umsetzbar, da teilweise für neue Fächer noch neue Unterlagen erstellt werden müssen. Erst zum Ausbildungsstart im September 2023 müssen die Lehrkräfte ihren Unterricht anpassen. PTA-Schüler, die bereits in Ausbildung sind, betreffen die Änderungen nicht.
Inhaltlich wurde die schulische Ausbildung an die aktuellen Aufgabenschwerpunkte von PTA in der Apotheke angepasst. Im Bereich Chemie und bei den chemisch-pharmazeutischen Übungen und den Übungen zur Drogenkunde wurde gekürzt. Das Fach physikalische Gerätekunde ist als eigenes Unterrichtsfach sogar ganz entfallen. Der Stundenumfang der Ausbildungsinhalte rund um die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten hat indes zugenommen, wobei die Nutzung digitaler Medien ein neuer Schwerpunkt ist.
Das Fach Galenik wurde um das patientenindividuelle Stellen und Verblistern ergänzt. Das Fach Apothekenpraxis wurde zu »Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und Nutzung digitaler Technologien« umgemodelt, die Inhalte Kommunikation und das Führen von Kundengesprächen gingen in das Fach »Übungen zur Abgabe und Beratung« ein. Durch das Reformgesetz sollen aber auch einige Inhalte wegfallen, die die Arbeitsgruppe der DPhG weiterhin für wichtig hält. Ein Beispiel ist die »Allgemeine Giftkunde«. Entsprechende Inhalte sind in die Empfehlungen weiterhin der DPhG inkludiert, allerdings gekürzt.
Noch ungeklärt ist, wie mit Diskrepanzen zwischen den neu geforderten Kenntnissen und Handlungskompetenzen und der Prüfungsordnung umgegangen wird. Letztere blieb nämlich unverändert. Eine Lösung dafür gibt es noch nicht, wie die Apothekerin Kerstin Wahlbuhl, Vorsitzende der DPhG-AG Theoretische und Praktische Ausbildung gegenüber PTA-Forum erklärt Wahlbuhl.