Was das PTA-Reformgesetz bringt |
Nicole Schuster |
28.10.2022 16:00 Uhr |
Was ist gelungen, wo könnte nachgebessert werden? Apothekerin Kerstin Wahlbuhl, Vorsitzende der AG Theoretische und Praktische Ausbildung der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG-AG), gab dazu gegenüber PTA-Forum ihre Einschätzung.
PTA-Forum: Was ist Ihrer Meinung nach am PTA-Reformgesetz gut gelungen?
Wahlbuhl: In der zum PTA-Reformgesetz gehörenden PTA-APrV wurden die Ausbildungsinhalte aktualisiert und dabei der Realität angepasst. Besonders gut gelungen ist der entstandene Austausch unter uns im ganzen Bundesgebiet verteilten PTA-Lehrkräften.
PTA-Forum: An welchen Stellen sollte noch nachgebessert werden?
Wahlbuhl: In der Ausbildung wurden unter anderem im Fach Apothekenpraxis die Inhalte stark verändert, jedoch blieb die Prüfungsverordnung unverändert, so dass Einiges nicht mehr zusammenpasst. Auf die notwendigen Änderungsvorschläge der DPhG-AG TuPA hat das für die PTA-APrV zuständige Ministerium – das Bundesgesundheitsministerium – bisher nicht reagiert. Es fehlt also noch die Nachbesserung in der Prüfungsverordnung.
PTA-Forum: Was wurde aus Ihrer Sicht nicht berücksichtigt?
Wahlbuhl: Zwar gibt es mit dem PTA-Gesetz und der zugehörigen PTA-APrV eine bundeseinheitliche Vorgabe, die Kolleginnen und Kollegen in den Apotheken wünschen im Endeffekt auch einheitliche, damit auch besser abschätzbare Kenntnisse, die PTA-Schülerinnen und -Schüler hätten oftmals gern deutschlandweit die gleiche Ausbildung.
Allerdings ist die PTA-Ausbildung Ländersache, und in den einzelnen Bundesländern sind sogar unterschiedliche Ministerien hierfür zuständig. Bei der Umsetzung des PTA-Reformgesetzes gelten somit Bundesland-abhängige unterschiedliche Vorgaben.
Die Ausgestaltung dieser Vorgaben für die Schulen erfolgten zumeist unter größter Geheimhaltung, dadurch intransparent, und manchmal unter der Leitung von Ministeriumsmitarbeitern ohne ausreichende pharmazeutische Kenntnisse. Hierbei wurde leider nicht in allen Bundesländern die fachliche Expertise der PTA-unterrichtenden Apotheker ausreichend einbezogen. Übrigens sind jetzt immer noch nicht alle Bundesländer mit der Umsetzung fertig, obwohl das PTA-Reformgesetz am 01. Januar 2023 in Kraft tritt. Zusammengefasst wurde im PTA-Reformgesetz bei der Umsetzung nicht berücksichtigt, die an den PTA-Schulen unterrichtenden Apotheker ausreichend einzubeziehen.