Was das PTA-Reformgesetz bringt |
Nicole Schuster |
28.10.2022 16:00 Uhr |
Auch für zukünftige fertige PTA bringt das neue Gesetz Änderungen und das vor allem in Bezug auf erweiterte Befugnisse. So kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zur Beaufsichtigung entfallen. Das ist möglich, wenn PTA eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in der Apotheke in Vollzeit vorweisen können und die staatliche Prüfung mit einer Gesamtnote von mindestens »gut« abgeschlossen haben. Ist die Note schlechter, müssen sie zwei Jahre länger warten, brauchen also fünf Jahre Berufserfahrung. Bei PTA, die in Teilzeit arbeiten, verlängert sich die erforderliche Dauer der Berufserfahrung entsprechend.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass PTA regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Als Nachweis gilt ein gültiges Fortbildungszertifikat einer Apothekerkammer. Das Gesetz verlangt außerdem, dass PTA mindestens ein Jahr unter Verantwortung der Apothekenleitung gearbeitet haben, damit diese ihre Zuverlässigkeit eingehend prüfen konnte. Nach schriftlicher Anhörung hält der Apothekenleiter schriftlich oder elektronisch fest, in welchem Umfang und für welche pharmazeutischen Tätigkeiten die Aufsicht entfällt. Wenn später Zweifel an der zuverlässigen Ausführung entstehen, können PTA auch wieder unter Aufsicht gestellt werden. Die Aufsichtspflicht entsteht auch dann erneut, wenn PTA kein gültiges Fortbildungszertifikat mehr haben.
Auch an PTA, die noch nach dem alten Gesetz ausgebildet worden sind, hat der Gesetzgeber gedacht. Sie profitieren von der Kompetenzerweiterung ebenfalls, da diese in der ApBetrO verankert sein wird. Diese Neuerung wertet den Beruf ebenfalls noch einmal auf. Dazu Carmen Steves, Bundesvorsitzende des Bundesverbands PTA (BVpta): »Gelungen ist die Formulierung des Berufsbildes der PTA und die Kompetenzerweiterungen für Tätigkeiten, die PTA ohnehin schon in beschriebener Weise ausgeführt haben. Dies ermöglicht rechtliche Sicherheit«. Dennoch hätte sie sich grundlegendere Änderungen gewünscht. Eine wirkliche Reform, die den PTA-Beruf nachhaltig in die Zukunft bringt und die Vor-Ort-Apotheken personell, gesellschaftlich und politisch fördert, sei nicht gelungen. »Weitere Maßnahmen wie eine Umbenennung des Berufes und eine verankerte Weiterqualifizierung sind unter anderem notwendig«, betont Stevens.