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Vorteile, Nutzung, Widerspruch

Was die elektronische Patientenakte wirklich bringt

Die elektronische Patientenakte (EPA): Dahinter verbirgt sich die elektronische Patientenakte, die 2025 für alle gesetzlich Versicherten kommen soll. Was das bringt, wie Sie sie nutzen – und wie Sie widersprechen können.
dpa
20.12.2024  10:00 Uhr

Befunde, OP-Berichte, Arztbriefe: Gerade wer eine längere Krankengeschichte hat, trägt eine regelrechte Zettelwirtschaft von Praxis zu Praxis. Das soll die elektronische Patientenakte (EPA) Patienten und Praxen künftig ersparen. Anfang 2025 legen die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten jeweils eine EPA an – sofern dem nicht widersprochen wurde. Die wichtigsten Fragen im Überblick.

1. Was kann ich mir unter der EPA vorstellen?

»Die elektronische Patientenakte ist ein virtueller Aktenordner, in den künftig die Gesundheitsdaten von uns Patienten hineinkommen«, sagt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Beispielsweise Arztbriefe, Laborbefunde und Entlassbriefe aus dem Krankenhaus liegen dann an einem einzigen, digitalen Ort. Künftig sollen etwa auch das Zahnbonusheft oder der Impfpass dort hinterlegt sein.

Wer das erste Mal einen Blick in seine EPA wirft, wird feststellen: Hier gibt es noch nicht viel zu sehen. Anfangs ist die Akte nämlich leer. Ärztinnen und Ärzte sind zwar ab ihrem Ausrollen Anfang 2025 dazu verpflichtet, aktuelle Behandlungsunterlagen dort einzustellen. Ältere Befunde und Co. müssen sie aber nicht hochladen.

Versicherte haben allerdings die Möglichkeit, das selbst zu tun. Oder ihre Krankenkasse darum zu bitten: Ab 2025 können sie das zweimal innerhalb von 24 Monaten tun. Bis zu zehn ältere medizinische Dokumente digitalisiert die Kasse dann, wie die Verbraucherzentrale erklärt.

»Über die Jahre füllt sich die EPA – als Patient hat man ab einem gewissen Zeitpunkt Überblick über alle seine Gesundheitsdaten«, sagt Wolter. Wenn man das denn überhaupt will: Die Nutzung der EPA ist für Versicherte freiwillig – und bleibt es auch.

2. Wann geht es denn konkret mit der EPA los?

2025 legen die gesetzlichen Krankenkassen für alle Versicherten, die dem nicht widersprochen haben, eine EPA an. »Das erfolgt automatisch«, sagt Sabine Wolter. Ein erster wichtiger Stichtag ist der 15. Januar 2025. Dann wird die EPA zunächst in bestimmten Modellregionen für die gesetzlich Versicherten ausgerollt – in Hamburg, Franken und Teilen von Nordrhein-Westfalen.

Läuft alles nach Plan, sollen alle anderen gesetzlich Versicherten einen Monat später ihre EPA erhalten. Wann genau, kann sich von Kasse zu Kasse etwas unterscheiden.

»Dann sind übrigens auch die Ärzte verpflichtet, die EPA zu befüllen«, sagt Wolter. »Aber auch da kann es zu Verzögerungen kommen, weil die Praxen ihre Verwaltungssoftware erst einmal aufrüsten müssen.«

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