Was zum Start der EPA wichtig ist |
Juliane Brüggen |
06.05.2025 14:00 Uhr |
Der Behandlungskontext, in dessen Rahmen Apotheken für drei Tage auf die EPA zugreifen können, entsteht beim Stecken der elektronischen Gesundheitskarte. / © ABDA
Nach der Pilotierung in einigen Modellregionen seit dem 15. Januar, hat am 28. April 2025 die Hochlaufphase in Sachen EPA begonnen. Sofern die softwaretechnischen Voraussetzungen gegeben sind, können Leistungserbringer wie Arztpraxen und Apotheken nun bundesweit auf die EPA zugreifen. Die Nutzung ist in dieser Phase freiwillig und soll dazu dienen, sich mit der EPA vertraut zu machen. Verpflichtend wird die EPA-Nutzung für Arztpraxen und Apotheken voraussichtlich ab 1. Oktober 2025.
Die EPA wird für alle Versicherten angelegt, die dem nicht widersprochen haben – auch wenn sie selbst keine Einsicht in die Daten haben. Es ist aber möglich, über die EPA-App der Krankenkasse auf die Akte zuzugreifen und diese zu verwalten. Um die App zu nutzen, sind bestimmte Schritte zur Registrierung erforderlich. Dabei sollen die Krankenkassen ihre Versicherten unterstützen. Patienten können auch einen Vertreter damit beauftragen, die App für sie einzurichten. Die EPA soll zukünftig auch über einen Desktop Client am PC nutzbar sein.
Möchte oder kann ein Patient die App nicht nutzen, sind die Ombudsstellen der Krankenkassen behilflich.
Apotheken dürfen wie Ärzte nur im Rahmen eines bestehenden Behandlungskontextes auf die EPA zugreifen. Dieser Kontext entsteht mit dem Stecken der EGK in das Terminal. Der Zugriff ist dann standardmäßig auf drei Kalendertage begrenzt (Tag des Steckens + zwei Tage). Wer wann auf die EPA zugegriffen hat, wird protokolliert. Alternativ kann der Versicherte eine benutzerdefinierte Zugriffsberechtigung über die EPA-App oder den Computer einrichten. Hier kann er auch die Zugriffsdauer verkürzen oder verlängern bis hin zur unbefristeten Nutzung für eine Apotheke.
Dafür kann es die folgenden Gründe geben:
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.