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Für Apotheken

Was zum Start der EPA wichtig ist

Die elektronische Patientenakte (EPA) ist seit Ende April bundesweit ausgerollt und damit auch für Apotheken nutzbar. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat in einem FAQ-Papier viele apothekenrelevante Fragen zusammengefasst, daraus folgend einige wichtige Aspekte.
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 06.05.2025  14:00 Uhr

Ab wann wird die EPA Pflicht?

Nach der Pilotierung in einigen Modellregionen seit dem 15. Januar, hat am 28. April 2025 die Hochlaufphase in Sachen EPA begonnen. Sofern die softwaretechnischen Voraussetzungen gegeben sind, können Leistungserbringer wie Arztpraxen und Apotheken nun bundesweit auf die EPA zugreifen. Die Nutzung ist in dieser Phase freiwillig und soll dazu dienen, sich mit der EPA vertraut zu machen. Verpflichtend wird die EPA-Nutzung für Arztpraxen und Apotheken voraussichtlich ab 1. Oktober 2025.

Wie können Patienten ihre EPA einsehen?

Die EPA wird für alle Versicherten angelegt, die dem nicht widersprochen haben – auch wenn sie selbst keine Einsicht in die Daten haben. Es ist aber möglich, über die EPA-App der Krankenkasse auf die Akte zuzugreifen und diese zu verwalten. Um die App zu nutzen, sind bestimmte Schritte zur Registrierung erforderlich. Dabei sollen die Krankenkassen ihre Versicherten unterstützen. Patienten können auch einen Vertreter damit beauftragen, die App für sie einzurichten. Die EPA soll zukünftig auch über einen Desktop Client am PC nutzbar sein.

Möchte oder kann ein Patient die App nicht nutzen, sind die Ombudsstellen der Krankenkassen behilflich.

Wie und wie lange können Apotheken auf die EPA zugreifen?

Apotheken dürfen wie Ärzte nur im Rahmen eines bestehenden Behandlungskontextes auf die EPA zugreifen. Dieser Kontext entsteht mit dem Stecken der EGK in das Terminal. Der Zugriff ist dann standardmäßig auf drei Kalendertage begrenzt (Tag des Steckens + zwei Tage). Wer wann auf die EPA zugegriffen hat, wird protokolliert. Alternativ kann der Versicherte eine benutzerdefinierte Zugriffsberechtigung über die EPA-App oder den Computer einrichten. Hier kann er auch die Zugriffsdauer verkürzen oder verlängern bis hin zur unbefristeten Nutzung für eine Apotheke.

Was kann – abgesehen von technischen Problemen – der Grund sein, dass die Apotheke keine EPA sieht?

Dafür kann es die folgenden Gründe geben:

  • Die Zugriffsberechtigung ist abgelaufen oder wurde vom Versicherten beendet.
  • Der Versicherte hat der Nutzung der EPA widersprochen.
  • Der Versicherte hat widersprochen, dass die Apotheke auf die EPA zugreifen darf.
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