Der Sachverständigenausschuss sprach sich unter anderem dafür aus, Digitoxin zur Anwendung am Auge und Olopatadin zur Anwendung am Auge bei Kindern ab drei Jahren aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. / © Adobe Stock/dragonstock (Symbolbild)
Prednisolon zur Anwendung auf der Haut, Digitoxin zur Anwendung am Auge und Olopatadin zur Anwendung am Auge bei Kindern ab drei Jahren: Für diese drei Wirkstoffe unter den genannten Voraussetzungen ist nun der Weg frei für einen OTC-Switch. In allen drei Fällen sprach sich der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht am BfArM einstimmig für eine Entlassung aus der Verschreibungspflicht aus. Mit 8:1 Stimmen abgelehnt wurde dagegen ein entsprechender Antrag für Bilsenkrautblätter/-kraut (Hyoscyami folium et herba) zur oralen Anwendung.
Bis die Empfehlungen des Ausschusses vom Gesetzgeber umgesetzt werden und entsprechende verschreibungsfreie Präparate auf den Markt kommen, wird es wohl noch etwas dauern.
Vorerst gar keine neuen OTC-Präparate sind mit Bilsenkraut zu erwarten. Die Heilpflanze enthält parasympatholytische Tropanalkaloide wie Hyoscyamin und Scopolamin, die als Halluzinogene missbräuchlich angewendet werden könnten. Vermutlich war es dieses Risiko, das die Mitglieder des Sachverständigenausschusses zu ihrem Negativvotum bewog. Aus dem zunächst veröffentlichten Kurzprotokoll geht dies jedoch nicht hervor.