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Cannabis

Zwischen Rauschdroge und Arzneimittel

Cannabis könnte in Deutschland schon bald weitgehend frei verfügbar sein. Was die einen begrüßen, sehen viele Experten mit Sorge. Gehört ein Phytopharmakon mit solch hochpotenten Inhaltsstoffen nicht vielmehr in die Hände von Heilberuflern? Eine Bestandsaufnahme.
Verena Schmidt
16.02.2024  15:00 Uhr

Ab dem 1. April 2024 soll es so weit sein: Die Anwendung von Cannabis zu Genusszwecken soll entkriminalisiert werden, Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen an Cannabis sollen dann für Volljährige in Deutschland erlaubt sein. Ab Juli 2024 sollen dann auch Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden.

Die Legalisierung ist eines der großen Vorhaben der Ampel-Regierung, sie ist im Koalitionsvertrag festgehalten. Aber: Das entsprechende Gesetz ist bisher noch nicht im Bundestag beschlossen worden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will das Gesetz noch im Februar verabschieden, damit es zum 1. April in Kraft treten kann – ein straffer Zeitplan. Es gab in den vergangenen Wochen viel Kritik für das Legalisierungsvorhaben, unter anderem aus den eigenen Reihen der SPD. Auch die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) und die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände haben sich schon mehrfach gegen die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken ausgesprochen.

Aber zunächst einmal: Wie sollen die neuen gesetzlichen Regelungen konkret aussehen? Im ersten Schritt müsste Cannabis im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Aktuell sind Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen sowie Cannabisharz (Haschisch) als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel nach Anlage I eingestuft. Die Streichung im BtMG hätte auch Auswirkungen auf die Handhabung von Medizinalcannabis in der Apotheke: BtM-Dokumentation und die Lagerung im Tresor würden dann wegfallen.

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sollen Volljährige ab 18 Jahren eine bestimmte Menge sowie maximal drei Hanfpflanzen zum Eigenanbau besitzen dürfen. In sogenannten »Cannabis Social Clubs« sollen Mitglieder außerdem gemeinschaftlich Hanf anbauen dürfen. Die Befürworter der Freigabe versprechen sich davon eine Bekämpfung des Schwarzmarktes und einen besseren Jugendschutz. Apropos Jugendschutz: Rund um Kitas, Spielplätze und Schulen soll es Tabuzonen für den Cannabis-Konsum geben. Das Dealen mit Cannabis soll weiterhin verboten sein, vor allem die Abgabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche soll strafrechtlich verfolgt und bestraft werden.

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