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Arbeitsschutz
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Außenarbeiter haben Recht auf Hautkrebsvorsorge

Arbeitnehmer, die viel im Freien tätig sind, haben seit 2019 das Recht auf eine regelmäßige arbeitsmedizinische Hautkrebsberatung und -untersuchung. Auf dieses neue, doch vielen Arbeitnehmern noch nicht bekannte Angebot weisen Hautärzte anlässlich der heute startenden bundesweiten Aktionswoche »haut+job« hin.
AutorKontaktKatja Egermeier
Datum 09.11.2020  16:30 Uhr
Über 5 Millionen Beschäftigte vorsorgeberechtigt

Über 5 Millionen Beschäftigte vorsorgeberechtigt

»Diese Definition erfüllen mehr als 5 Millionen Beschäftigte in Deutschland, die damit vorsorgeberechtigt sind«, erklärt John. Gemäß der derzeit geltenden Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) kann die Angebotsberatung alle 3 Jahre in Anspruch genommen werden. Dabei führen Arbeitsmediziner die Beratung und die Untersuchung durch und holen bei unklaren Hautbefunden den Rat eines Hautarztes ein. Arbeitnehmer können die Vorsorge auch ablehnen.

Für Professor John ist diese Angebotsvorsorge ein bedeutender erster Schritt in die richtige Richtung. »Nur durch frühzeitige Aufklärung über die Folgen von UV-Strahlung in Verbindung mit konsequentem Sonnenschutz an Außenarbeitsplätzen können wir die derzeit weiter steigenden Zahlen beim berufsbedingten Hautkrebs langfristig senken.« Darüber hinaus bestehe die Hoffnung, dass dieses betriebliche Angebot auch »Vorsorgemuffel« mobilisiert werden, die sonst die gesetzliche Hautkrebsfrüherkennung nicht wahrnehmen.

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