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Rezepturstammtisch
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Chlorhexidinsalze – verwandt, aber verschieden

Nach fast drei Jahren Auszeit aufgrund der Corona-Pandemie treffen sich die Teilnehmer des Rezepturstammtischs endlich wieder in ihrem Lieblingslokal. Die Freude ist groß. Nicht nur wegen der zu besprechenden Wirkstoffe, sondern auch wegen der Präsenz vor Ort.
AutorKontaktIngrid Ewering
Datum 13.01.2023  13:00 Uhr

Nach der Begrüßung durch die Apothekenleiterin steigt diese auch direkt in die Thematik des Abends ein. »Welche Gemeinsamkeiten haben diese beiden Arzneistoffe?«, fragt sie und fixiert zwei blaue Karten mit den Begriffen Chlorhexidindigluconat und Chlorhexidindiacetat an die Pinnwand. PTA Jana antwortet: »Ich kenne nur Chlorhexidindigluconat, das als 20-prozentige Lösung zur Verfügung steht. Warum gibt es die Substanz nicht in fester Form?«, möchte sie wissen. Die Teamleiterin dazu: »Chlorhexidindigluconat löst sich in gereinigtem Wasser, aber leider sehr langsam. Deshalb wird das flüssige Rezepturkonzentrat eingesetzt.«

»Ich beobachte bei der Herstellung, dass Basiscreme DAC bei Anwesenheit des Antiseptikums weicher wird«, sagt PTA Hannes. Die Teamleiterin bestätigt: »Das ist eine wichtige Beobachtung. Denn das antiseptisch wirksame Chlorhexidindigluconat ist grenzflächenaktiv, so dass hydrophile Cremes weicher werden«. Sie fragt nach, wie der Kollege die Creme herstellt. Hannes antwortet: »Wie immer – Wirkstoff vorlegen und die Creme in kleinen Anteilen zur Basiscreme ergänzen«. Die Teamleiterin erwidert: »Da der einzuarbeitende Wirkstoff eine Flüssigkeit darstellt, wird sie zum Schluss der Rezepturanfertigung zugegeben«.

Weiter konkretisiert sie, dass sich die Prozentanagabe des flüssigen Wirkstoffes auf Masse pro Volumen bezieht. »Es heißt korrekt Chlorhexidindigluconat-Lösung 20 % m/V beziehungsweise Chlorhexidindigluconat-Lösung 200 g/L. Das erklärt auch, warum 2,66 Gramm beziehungsweise 5,33 Gramm Chlorhexidindigliconat-Lösung für die 0,5-prozentige beziehungsweise 1-prozentige Hydrophile Chlorhexidindigluconat-Creme einzuwiegen sind.« Sie ergänzt, dass dies bei Bedarf in der Vorschrift NRF 11.116 nachlesbar sei. Abschließend meint sie: »Und auch bei diesem flüssigem Rezepturkonzentrat ist ein Einwaagekorrekturfaktor bei Werten größer oder gleich 1,020 zu berücksichtigen«.

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