Von Verfahren wie der Magnetstimulation und Elektrokrampftherapie, die mitunter bei Depressionen eingesetzt werden, rät die S3-Leitlinie »Zwangsstörungen« bei allen Zwangserkrankungen ausdrücklich ab. Eine Ausnahme bilden ausschließlich sehr schwer Betroffene, bei denen weder die Verhaltenstherapie noch die medikamentöse Behandlung Wirkung zeigen. Hier kann eine beidseitige tiefe Hirnstimulation unter kritischer Nutzen-/Risikoabwägung in Betracht gezogen werden. Derzeit wird die tiefe Hirnstimulation vor allem bei Erkrankungen wie Parkinson, zum Teil auch bei schwersten Depressionen eingesetzt.
Mit der geeigneten Behandlung lassen sich die Auswirkungen einer Zwangsstörung soweit abmildern, dass wieder ein weitgehend normales Leben möglich ist.