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Elternzeit
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Diese Regeln gelten

Nach der Elternzeit zurück in den Job – das stellt auch PTA vor Herausforderungen. Zu Anfang am wichtigsten: die Fristen kennen für Elternzeit, die Arbeit zwischendrin und den Start danach.
AutorKontaktIsabel Weinert
Datum 28.04.2026  16:00 Uhr

Besonderer Schutz

Wie alle Arbeitnehmenden genießen auch PTA einen besonderen Kündigungsschutz, der frühestens acht Wochen vor der Elternzeit beginnt, beziehungsweise 14 Wochen vorher, wenn die Elternzeit nach dem dritten Geburtstag genommen wird. Der besondere Kündigungsschutz endet unmittelbar mit dem Ende der Elternzeit. Theoretisch können Arbeitgebende am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit im Rahmen des normalen Kündigungsschutzes eine Kündigung aussprechen. Allerdings gilt das Kündigungsschutzgesetz außerhalb der Elternzeit nur für Apotheken mit mehr als zehn Mitarbeitenden. In Kleinbetrieben, also bei weniger als zehn Beschäftigten, benötigen Arbeitgebende keinen speziellen Grund für eine Kündigung. Sie darf jedoch nicht willkürlich sein, nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen und keine »Strafkündigung« darstellen. Einen Sonderkündigungsschutz genießen aber auch in Kleinbetrieben Schwangere, Mütter im Mutterschutz oder schwerbehinderte Menschen.

Endet die Elternzeit, bedarf es keiner gesonderten Aufforderung des Arbeitgebenden, sondern Angestellte kehren von sich aus zurück. Dabei haben sie Anspruch auf entweder ihren ursprünglichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz, sie dürfen weder mit ihrem Gehalt noch bei den Arbeitsbedingungen schlechter gestellt werden als vorher und etwaige Anpassungen sind nur Rechtens, wenn sie für alle Beschäftigten gelten.

Viele PTA möchten mit ihrer Rückkehr zunächst nicht volle Stundenzahl arbeiten, sondern Teilzeit. Diese müssen sie auf jeden Fall drei Monate vor gewünschtem Beginn beantragen. Arbeitgebende dürfen nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Für PTA, die einige Zeit weg aus der Apotheke waren, kann die Rückkehr zunächst Engagement über das übliche Maß hinaus bedeuten, sei es, dass eine neue Software zum Einsatz kommt, sich Abgabemodalitäten geändert, neue Wirkstoffe hinzugekommen sind oder sich das Team womöglich anders zusammensetzt als früher.

Kontakt halten

Damit das alles nicht zusätzlich zum Leben mit Baby oder Kleinkind wie ein Berg vor einem steht, ist es sinnvoll, auch in der Elternzeit Kontakt mit der Apotheke zu halten. So wissen Mütter in Elternzeit stets, was sich bei der Arbeit verändert. PTA können die Elternzeit auch für Fortbildungen nutzen. Sie sollten die Teilzeitrückkehr auf jeden Fall so »wasserdicht« wie möglich im Hinblick auf die Betreuung des Kindes planen. Denn gerade in kleineren Apotheken kann es das Team vor große Schwierigkeiten stellen, wenn ein Mensch immer wieder akut ausfällt. Vielleicht kann PTA auch bereits im Vorfeld besprechen, wie sich Einsatzpläne in solch einem Fall am besten anpassen lassen und wie man selbst im Nachhinein für Ausgleich sorgen, also etwa ausnahmsweise an einem anderen Tag arbeiten kann, wenn etwa eine Kollegin tauschen möchte. Gerade samstags kann das Sinn ergeben, weil das andere Elternteil dann meist zu Hause ist und bei dem Kind bleiben kann. 

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