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Apothekenbetriebsordnung
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Entlastung im Apothekenalltag

Mit der aktuellen Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) soll die bisherige Pflicht zur Identitätsprüfung von Ausgangsstoffen abgeschafft werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So ist es in der vom Bundesrat am 10. Juli 2026 beschlossenen Fassung der Verordnung vorgesehen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) muss die Regeln jedoch noch mit der EU abstimmen, das Inkrafttreten steht deshalb noch aus.
AutorKontaktIsabel Weinert
Datum 29.07.2026  08:00 Uhr

Zentraler Standort

Für Apotheken mit Filialen muss der gesamte Filialverbund nur noch an einem Standort ein voll ausgestattetes Labor vorhalten. Filialen, die nicht mehr selbst prüfen, brauchen kein Labor mehr. Wie die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände schreibt, werden alle verbleibenden Arzneimittel- und Ausgangsstoffprüfungen des gesamten Verbundes an einem zentralen Standort gebündelt. Diese Änderung entlastet den Filialverbund wirtschaftlich. Allerdings brauchen die Filialen noch eine Mindestausstattung, um eingehende Waren kontrollieren zu können, sowie für die Rezeptur.

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