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Jahresarbeitszeitkonto
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Flexible Arbeitszeiten – darauf sollte man achten

Ein Jahresarbeitszeitkonto bietet der Apothekenleitung Flexibilität beim Einsatz von Personal – Flexibilität wird aber auch von den Arbeitnehmenden verlangt. Vor einem Vertragsabschluss sollte man daher überlegen, ob das Modell zu einem selbst und der jeweiligen Lebenssituation passt, rät Minou Hansen, Rechtsanwältin bei der Apothekengewerkschaft Adexa.
AutorKontaktVerena Schmidt
Datum 17.09.2026  12:00 Uhr

Das Jahresarbeitszeitkonto (JAK) ist ein Begriff aus den Tarifverträgen im Apothekenbereich. Statt einer wöchentlich festgelegten Arbeitszeit kann die Stundenzahl hierbei variieren: Die Angestellten arbeiten jede Woche zwischen 75 und 130 Prozent der vereinbarten Stundenzahl – bei Vollzeitkräften bedeutet das zwischen 29 und 48 Stunden.

Der Vorteil für die Apothekenleitung sei, dass sie das Personal besser einteilen könne, erläuterte Minou Hansen, Leiterin der Rechtsabteilung bei der Apothekengewerkschaft Adexa, bei einem Vortrag in der PKAbase auf der Expopharm in München. Zu den Hauptzeiten könne mehr Personal eingesetzt werden, in ruhigeren Zeiten würden dann Plusstunden abgebaut. Auch für die Mitarbeitenden kann ein JAK laut Hansen Vorteile bieten: Es fallen keine Überstunden an, das Gehalt ist im gesamten Kalenderjahr gleich hoch – man könne also relativ gut planen, so die Rechtsanwältin. Aber: »Man muss bereit und in der Lage sein, zeitweise auch 130 Prozent der vereinbarten Wochenarbeitszeit zu leisten. Wer das nicht gewährleisten kann, für den ist ein Jahresarbeitszeitkonto nicht geeignet«, so Hansen.

Wichtig ist: »Das Jahresarbeitszeitkonto muss schriftlich vereinbart werden«, betonte die Referentin. »Beide Parteien müssen wissen, worauf sie sich beim Vertragsabschluss einlassen.« Sie riet Arbeitnehmenden, den Vertrag gut durchzulesen und gegebenenfalls bei Adexa prüfen zu lassen.

Die Arbeitszeit müsse grundsätzlich mindestens zwei Wochen im Voraus feststehen, nur in dringenden Notfällen könne die Ankündigungsfrist auf 24 Stunden verkürzt werden, erläuterte Hansen. Ein solcher Ausnahmefall könne etwa vorliegen, wenn mehrere Mitarbeitende gleichzeitig krank sind oder technische Probleme akut einen erhöhten Personaleinsatz erfordern. Hansen betonte: »Es muss sich um Ausnahmen handeln und nicht um den Regelfall in einer chronisch unterbesetzten Apotheke

Wie sieht es bei Urlaub, Krankheit und Feiertagen aus? Bei einem wochenweisen Ausfall, also etwa bei einer Krankheitsdauer von einer Woche, werde dem JAK die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit gutgeschrieben, sagte Hansen. Bei einzelnen Fehltagen sei es etwas unübersichtlicher, daher empfiehlt Adexa, unbedingt die Lage der Arbeitszeiten und eine Musterwoche im Vertrag festzuhalten.

Bis zum 31. Dezember sollte das JAK ausgeglichen sein – bestehen dann noch Plusstunden, werden diese laut Hansen durch Freizeit ausgeglichen. Den Zeitpunkt der Freistellung darf dabei die Apothekenleitung bestimmen. Der Freizeitausgleich müsse aber innerhalb der ersten drei Monate (in Sachsen: sechs Monate) des folgenden Jahres erfolgen, sonst würden Mehrarbeitszuschläge fällig. Endet der Arbeitsvertrag, sollte das JAK möglichst bis zum letzten Arbeitstag ausgeglichen werden. Bestehen dann noch Minusstunden, müssten diese grundsätzlich nachgearbeitet werden.

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