| Juliane Brüggen |
| 06.01.2026 14:00 Uhr |
Der Behandlungskontext, in dessen Rahmen Apotheken für drei Tage auf die ePA zugreifen können, entsteht beim Stecken der elektronischen Gesundheitskarte. / © Shutterstock
Nach einer Testphase in Modellregionen startete am 28. April 2025 die Hochlaufphase in Sachen ePA. Sofern die softwaretechnischen Voraussetzungen gegeben waren, konnten Leistungserbringer wie Arztpraxen und Apotheken bundesweit auf die ePA zugreifen. Die Nutzung in dieser Phase war freiwillig. Verpflichtend ist die ePA-Nutzung für Leistungserbringer wie Arztpraxen und Apotheken seit dem 1. Oktober 2025.
Die EPA wurde für alle Versicherten angelegt, die dem nicht widersprochen haben – auch wenn sie selbst keine Einsicht in die Daten haben. Es ist aber möglich, über die ePA-App der Krankenkasse auf die Akte zuzugreifen und diese zu verwalten. Um die App zu nutzen, sind bestimmte Schritte zur Registrierung erforderlich. Dabei sollen die Krankenkassen ihre Versicherten unterstützen. Patienten können auch einen Vertreter damit beauftragen, die App für sie einzurichten und zu führen. Die ePA kann alternativ über einen Desktop Client am PC genutzt werden. Dazu ist eine Einrichtung mittels Kartenlesegerät erforderlich.
Möchte oder kann ein Patient die App nicht nutzen, sind die Ombudsstellen der Krankenkassen behilflich.
Apotheken dürfen wie Ärzte nur im Rahmen eines bestehenden Behandlungskontextes auf die ePA zugreifen. Dieser Kontext entsteht mit dem Stecken der eGK in das Terminal. Der Zugriff ist dann standardmäßig auf drei Kalendertage begrenzt (Tag des Steckens + zwei Tage). Wer wann auf die ePA zugegriffen hat, wird protokolliert. Außerdem kann der Versicherte eine benutzerdefinierte Zugriffsberechtigung für eine Apotheke über die ePA-App oder den Computer einrichten. Hier kann er auch die Zugriffsdauer verkürzen oder verlängern bis hin zur unbefristeten Nutzung für eine Apotheke.
Gut zu wissen: Praxen und Krankenhäuser erhalten einen längeren Zugriff auf die ePA, sofern der Patient dies zulässt: Sie dürfen standardmäßig 90 Tage auf die ePA zugreifen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.