| Johanna Hauser |
| 26.10.2026 10:00 Uhr |
Wildlebende Wasservögel gelten als primäres Reservoir aviärer Influenza-A-Viren. Regelmäßig kommt es aber auch zu Ausbrüchen in Geflügelbeständen. / © Adobe Stock/jtboldt
Aviäre Influenza-Viren des Subtyps A(H5) kommen weltweit endemisch in wild lebenden Wasservögeln vor, haben sich aber auch zunehmend in Geflügelbeständen etabliert. So wurden im Winterhalbjahr 2025/26 in allen Bundesländern A(H5)-Viren bei Wildvögeln und Geflügel nachgewiesen. Zunehmend kommen die Viren auch in Säugetieren vor. In Deutschland wurde A(H5) in Rotfüchsen, Waschbären, Hauskatzen sowie vereinzelt bei Robben nachgewiesen. Ein H5N1-Virus gilt als ein Pathogen, das das Potenzial hat, eine Pandemie auszulösen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) erstmals eine Grundimmunisierung für bestimmte Personengruppen, die beruflich mit A(H5)-Viren in Kontakt kommen können. Im Detail betrifft dies Personen, die
Die Impfempfehlung ergänzt die bereits bestehende Empfehlung zur saisonalen Influenza-Impfung für Personen mit beruflichem oder privatem Tierkontakt.
Die STIKO empfiehlt den genannten Personengruppen eine Grundimmunisierung mit einem in Deutschland zugelassenen und auf den aktuell zirkulierenden Stamm angepassten zoonotischen Influenza-A(H5)-Impfstoff.
Derzeit sind von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) drei zoonotische Influenza A(H5)-Impfstoffe zugelassen (Aflunov, Celldemic, Zoonotic Influenza Vaccine Seqirus). Derzeit enthält nur Zoonotic Influenza Vaccine Seqirus den aktuell zirkulierenden Stamm. Dabei handelt es sich um eine Stammanpassung von Aflunov.
Bei allen drei handelt es sich um inaktivierte Subunit-Impfstoffe, die die Oberflächenproteine Hämagglutinin (H) und Neuraminidase (N) als Antigene beinhalten. Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Impfstoffdosen, die im Abstand von drei Wochen verabreicht werden.
Betroffene Personen sollen bereits vor einer möglichen Exposition identifiziert, beraten und geimpft werden. Eine erst bei Einsatzbeginn begonnene Impfserie gewährleiste keinen rechtzeitigen Impfschutz, schreibt das RKI. Die neue Impfempfehlung soll Infektionen sowie schwere Krankheitsverläufe durch A(H5) verhindern. Das RKI weist darauf hin, dass die Impfung keinesfalls den Einsatz von geeigneten infektionspräventiven Maßnahmen wie persönlicher Schutzausrüstung ersetzt, die bei entsprechenden Tätigkeiten einzuhalten sind.
Das RKI schätzt die Umsetzung insgesamt als relativ unproblematisch ein. Laborpersonal sei institutionell eingebettet und verfüge in der Regel über eine enge Anbindung an betriebsärztliche Strukturen. Personen in der Tierseuchen- und Ausbruchsbekämpfung würden im Einsatzfall behördlich koordiniert.
Allerdings sieht das RKI Einschränkungen bei Teilen des Keulungs- und Bergungspersonals. Dies seien häufig Personen mit saisonalen oder kurzfristigen Arbeitsverhältnissen. Sprachbarrieren sowie eine möglicherweise geringe Risikowahrnehmung könnten die Ansprache zusätzlich erschweren. Unter diesen Bedingungen sei eine vollständige Grundimmunisierung im Zwei-Dosen-Impfschema nicht immer gewährleistet. Auch zeigten Erfahrungen aus Finnland, dass das Impfangebot nur begrenzt angenommen würde.
In Europa wurden zwar bisher keine Fälle aviärer Influenza bei Menschen nachgewiesen. Nach Einschätzung des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und des RKI ist die Gefahr jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass sich zoonotische A(H5)-Viren durch humane Infektionen so verändern könnten, dass sie von Mensch zu Mensch übertragbar werden. Mit der Impfempfehlung soll diesem Szenario nun entgegengewirkt werden.
Die neue Empfehlung baut dabei auf den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO auf, die als Entscheidungshilfe eine Matrix bereitstellt. Diese sieht vier epidemiologische Szenarien vor: