| Verena Schmidt |
| 25.06.2026 08:00 Uhr |
Kann das Kind nicht in die Kita oder zur Schule, bleibt in der Regel die Mutter zu Hause. / © Getty Images/ArtistGNDphotography
4,6 Prozent aller Frauen und Männer, die bei der AOK versichert sind und Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, meldeten sich im vergangenen Jahr mindestens einmal »Kind krank« bei ihrem Arbeitgebenden, im Durschschnitt für 2,5 Tage pro Fall. Die Beteiligung der Männer unterschied sich dabei von Bundesland zu Bundesland, schreibt das WIdO. In Bayern war sie am geringsten, hier wurden 23 Prozent der Kinderkrankentage von Männern und 77 Prozent von Frauen genommen. In Sachsen dagegen entfielen auf die Väter fast 31 Prozent.
»Dass Kinderkrankentage in jedem einzelnen deutschen Bundesland auch im Jahr 2025 noch überwiegend von Frauen genommen werden, zeigt, wie ungleich die Care-Arbeit in Familien weiterhin verteilt ist«, sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, laut der Pressemeldung. »Eltern sollen frei entscheiden können, wer das kranke Kind zu Hause betreut und wer arbeiten geht. Ich würde mir aber wünschen, dass diese Aufgabe nicht automatisch in großen Teilen Frauensache bleibt und Männer häufiger von ihrem eigenen Rechtsanspruch auf Kinderkrankentage Gebrauch machen.«
Denn jedes gesetzlich versicherte Elternteil hat den gleichen Anspruch auf Kinderkrankentage. In einer Familie mit einem Kind bekommen Vater und Mutter für maximal 15 Arbeitstage pro Jahr Kinderkrankengeld (Alleinerziehende: 30 Tage). Bei mehreren Kindern darf jedes Elternteil maximal 35 Arbeitstage, Alleinerziehende maximal 70 Arbeitstage, pro Jahr nehmen. Voraussetzung ist dabei immer ein ärztliches Attest.
Anders als Krankmeldungen bei der eigenen Arbeitsunfähigkeit gehen Kinderkrankentage allerdings mit Lohneinbußen einher. Pro Kinderkrankentag hat das Elternteil einen gesetzlichen Anspruch auf 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Gehalts – der Ausgleich muss über die Krankenkasse beantragt und ausgezahlt werden. Der maximale Brutto-Kinderkrankengeldanspruch pro Tag ist bei 135,63 Euro gedeckelt, davon werden noch die Anteile zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Da Männer im Durchschnitt höhere Einkommen erzielen als Frauen, entschieden sich viele Familien eben auch aus wirtschaftlichen Gründen dafür, dass die Mutter die Betreuung übernimmt, schreibt die Apothekengewerkschaft Adexa in einem Online-Beitrag. »Damit verstärken bestehende Lohnunterschiede die ungleiche Verteilung der Sorgearbeit. Adexa kritisiert seit Jahren, dass solche Mechanismen die wirtschaftliche Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben weiter zementieren«, so die Gewerkschaft.
Dass die zwischenzeitlich von der Bundesregierung im Rahmen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes diskutierte Kürzung des Kinderkrankengeldes inzwischen vom Tisch ist, bewertet Adexa daher positiv. Eine Verringerung der Leistung hätte insbesondere Familien mit geringeren Einkommen getroffen und bestehende Ungleichheiten weiter verschärft.
Für die Apothekengwerkschaft ist die finanzielle Absicherung von Eltern eines der zentralen Themen im Sozialrecht. Kinderkrankengeld sei ein wichtiges Instrument, um Familien in Belastungssituationen zu unterstützen. »Die aktuellen AOK-Zahlen zeigen, dass auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit noch erheblicher Handlungsbedarf besteht«, kritisiert Adexa.