Der Rezepturhinweis erwähnt außerdem das allergene Potenzial von Benzocain und schlägt vor, auf Lidocain auszuweichen. Im Rezepturhinweis von Benzocain findet Gabi entsprechende Informationen. Auch wenn sich die Literaturstellen nicht vollständig einig sind, wird ein allergenes Potenzial beschrieben. Bei Kleinkindern ist Benzocain kontraindiziert.
Der Wirkstoff Lidocain als mögliche Alternative zu Benzocain hat laut Rezepturhinweis »Lidocain« auf der Website des DAC/NRF ein geringeres allergenes Potenzial. Die Resorption muss bedacht werden, wenn der Wirkstoff hoch konzentriert und auf großen Hautflächen eingesetzt wird. In entsprechenden Zahnungsgelen, die es als Fertigprodukt gibt, wird Lidocain bereits bei zahnenden Kindern eingesetzt.
Der Rezepturhinweis verweist auf entsprechende Macrogolsalben und verlinkt eine Rezepturformel im Rezepturenfinder des DAC/NRF, die für die Anwendung auf der Mundschleimhaut gedacht ist. Diese Salbe enthält ein anderes Verhältnis von Macrogol 400 und Macrogol 4000, 2 Prozent Lidocain und weniger Aroma und Saccharin-Natrium. Laut Kommentar zum Eintrag ist die Salbe auf Praktikabilität überprüft worden und nicht mikrobiell anfällig. Die Stabilität wurde allerdings nicht untersucht, weshalb die Aufbrauchsfrist auf 4 Wochen begrenzt werden soll. Das erscheint Gabi für eine Anwendung in der Zahnarztpraxis etwas kurz, aber die gewünschte Benzocain-Salbe hätte die gleiche Aufbrauchsfrist.
Gabi bespricht ihr Ergebnis mit der diensthabenden Apothekerin und gibt der Zahnarztpraxis die entsprechende Rückmeldung. Diese ist mit der Lidocain-Salbe einverstanden und bittet darum, eine kleine Menge zur Probe herzustellen. Die entsprechende Verordnung sendet sie der Apotheke zu.
zur Anwendung in der Praxis