| Juliane Brüggen |
| 12.08.2026 14:00 Uhr |
Die DAC/NRF-Rezepturhinweise enthalten wertvolle Informationen für die Herstellung und werden laufend aktualisiert. / © Getty Images/alvarez
Damit ist bereits am Titel »Natriumcitrat-Dihydrat« erkennbar, dass die Rezeptursubstanz kristallwasserhaltig ist. Die neue Bezeichnung werde in den NRF-Rezepturhinweisen unter www.dac-nrf.de durchgehend verwendet, heißt es im Rezepturtipp. Auch im gedruckten DAC/NRF-Werk wurde der Substanzname bei Verwendung als Wirkstoff angepasst (Ergänzungslieferung 2026/1). Vorschriften, bei denen die Substanz als Hilfsstoff eingesetzt wird, sollen folgen.
Bereits angepasst und redaktionell überarbeitet wurden demnach diese drei Vorschriften:
Die Lösung zum Einnehmen dient beispielsweise zur oralen Aspirationsprophylaxe vor Operationen. Denn Natriumcitrat-Dihydrat neutralisiert die Magensäure rasch. Im NRF finden sich Rezepturvorschriften sowohl für eine trinkfertige Lösung als auch für ein Pulver zur Herstellung einer Lösung, das bei Konservierungsmittelunverträglichkeit infrage kommt. Die Konzentration wird nicht in Prozent, sondern in mol angegeben, weil sich dies in der klinischen Praxis etabliert hat. Die anwendungsfertigen Lösungen enthalten 0,3 mol Natriumcitrat-Dihydrat pro Liter.
Natriumcitrat-Dihydrat-Lösungen zeigen Unverträglichkeiten mit Glas. Lösungen zum Einnehmen werden daher laut Vorschrift (NRF 19.9.) in Flaschen aus Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) abgefüllt. Mit der Ergänzungslieferung 2026/1 wurden Flaschen aus Polyethylenterephthalat (PET) als mögliches Gefäß ergänzt. »Die in früheren Versionen angenommene PET-Hydrolyse wird aufgrund des nahezu neutralen pH-Wertes der Lösung zum Einnehmen sowie klinischer Erfahrungswerte inzwischen als unwahrscheinlich eingestuft«, so das DAC/NRF. Eine entsprechende Hydrolyse sei erst unter Lagerung starker Basen beschrieben.