Im nächsten Schritt sollen Betroffene demnach gezielt informiert und beraten werden – auch über Handlungsalternativen, mögliche Auswirkungen auf Dritte und Risiken einer fehlerhaften Durchführung. Mit vier Wochen Abstand soll es mindestens zwei Beratungsgespräche geben, möglichst mit zwei Fachärztinnen oder -ärzten, darunter einer für psychische Krankheiten. Durch »kritisches Hinterfragen« solle die Motivlage der Betroffenen überprüft werden, so Simon. Die Ergebnisse sollen schriftlich dokumentiert werden.
Laut dem Medizinethiker kann es »unendlich viele Situationen« geben, in denen ein Sterbewunsch geäußert wird. Oft sind Angehörige der Generation 70plus betroffen, wie die Psychologin Birgit Wagner sagte. Die Leitlinie befasst sich auch mit den Belastungen der Angehörigen und dem Umgang mit ihnen – auch gegebenenfalls mit Enkeln, die einfühlsam und altersgerecht informiert werden sollten. Insgesamt umfasst die Leitlinie 45 Empfehlungen.
Leitlinien sind Handlungsempfehlungen, die Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten bei Entscheidungen unterstützen. Sie werden in der Regel von den Berufsgruppen erarbeitet. In diesem Fall habe bei mehr als 30 beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen – bei einzelnen Sondervoten – insgesamt großer Konsens bestanden, wie deren Vertreter mitteilten. Die Leitlinie richtet sich auch an Sozialarbeitende und weitere Berufsgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen, die mit Anfragen nach Suizidassistenz konfrontiert seien, wie es hieß.