Neue Vorschriften und aktuelle Tools |
Cannabidiol kristallisiert bei Lagerung im Kühlschank aus Öliger Cannabidiol-Lösung 400 mg/mL (NRF 22.10.) massiv aus und kann nicht ohne starke Wärmeanwendung wieder in Lösung gebracht werden. Daher ist die höhere Lagertemperatur bei der Konzentrationsstufe 400 mg/mL auf 15 bis 25 °C einzuhalten.
Innerhalb der revidierten Inhalte nimmt die DAC-Monographie »F-101 Fuchsin N« eine Sonderstellung ein. Normalerweise werden Inhalte gestrichen, wenn keine Bezugsquelle mehr für den Ausgangsstoff existiert. Nicht so jedoch bei Fuchsin N, das 2012 das »Fuchsin« ersetzte. Die Verwendung von Fuchsin in der Arzneimittelherstellung verbietet sich aufgrund des kanzerogenen Parafuchsin-Anteils. Wegen der strengen monographierten Grenzwerte ist der Nachfolgestoff Fuchsin N derzeit nicht als Rezeptursubstanz verfügbar. Um zu verhindern, dass durch Rücknahme der Monographie potentiell kanzerogene Ware in den Markt drängen kann, wird Fuchsin N auch künftig als »Negativ-Monographie« erhalten bleiben. Hersteller müssen zusätzlich beachten, dass höchstens 1 ppm Parafuchsin enthalten ist, bevor der Stoff gemäß DAC gekennzeichnet werden kann.
Neue Spalte beim Einwaagekorrekturfaktor-Rechner / Foto: DAC/NRF
Neben der aktuellen Ergänzungslieferung ist die Excel-Datei zur Berechnung des Einwaagekorrekturfaktors überarbeitet worden. Die Rechenhilfe setzt mit einer neuen Funktion bei – gegebenenfalls auf die wasserfreie beziehungsweise getrocknete Substanz berechnet – nicht plausiblen Gehalten über 100 Prozent die Prozentzahl automatisch auf 100 herab. In der neuen Spalte Q erscheint dann der empfohlene, entsprechend größere Einwaagekorrekturfaktor und verhindert für Übergehalte die ungerechtfertigte »Herabfaktorisierung«. Sind bei der Wirkstoff-Rezeptursubstanz weder Wassergehalt noch Trocknungsverlust zu berücksichtigen, errechnet sich der Faktor 1,000, andernfalls ist er entsprechend größer. In 2022/2 neu aufgenommene Stoffe sind Cetirizindihydrochlorid, Dextromethorphanhydrobromid, Gabapentin, Ivermectin, Metronidazolbenzoat, Nitrofurantoin, Noscapinhydrochlorid-Monohydrat und Trimethoprim. Sofern Umbenennungen oder Änderungen in der Arzneibuchmonographie vorkommen, werden diese berücksichtigt. Das hat aber nur in seltenen Fällen Auswirkungen auf die Berechnung.
Die Aktualisierung der Allgemeinen Hinweise I.2.1.1. unterstützt die Rechenhilfe durch die angepassten Grundformeln und Grundregeln zur Einwaagekorrektur. Auch zeigt das Kapitel zu den Berechnungen der Einwaagen das Vorgehen, falls man für einen Ansatz Rezeptursubstanz aus mehreren Chargen mit unterschiedlichen Einwaagekorrekturfaktoren verwenden muss. Das Änderungsdokument der DVD-Version beziehungsweise der Online-Version des DAC/NRF-Werkes listet alle weiteren Neuerungen, Änderungen und Streichungen.
Nach der Überarbeitung der NRF-Vorschrift 15.13. fehlt in der Herstellanweisung die Ergänzung mit Wasser für Injektionszwecke im dritten und letzten Herstellungsschritt. Dort muss es heißen:
»Der Ansatz wird mit Wasser für Injektionszwecke ergänzt, gerührt, ausreichend lange bedeckt stehen gelassen und wiederholt gerührt. Vor der Bakterienfiltration werden eventuelle Verdunstungsverluste mit Wasser für Injektionszwecke ausgeglichen.
Inprozessprüfung: Die Flüssigkeit muss klar und rotbraun aussehen. Am Boden des schräg gehaltenen Becherglases darf praktisch kein Rückstand mehr zu erkennen sein.«