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Ergänzungslieferung 2022/2
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Neue Vorschriften und aktuelle Tools

Das 50. Jubiläumsjahr des DAC/NRF endet mit der zweiten Ergänzungslieferung. Neu ist etwa die NRF-Rezepturvorschrift für Sorbitol-Klysmen, die eine Versorgungslücke in der Pädiatrie schließt. Stellvertretend für viele kleine Änderungen, die die Anwendung des DAC/NRF-Werkes im Alltag vereinfachen, steht die Überarbeitung des Einwaagekorrekturfaktor-Rechners.
AutorKontaktChristian Diaz Flores und Jalil Djahani
Datum 14.12.2022  09:00 Uhr

Überarbeitete Texte

Cannabidiol kristallisiert bei Lagerung im Kühlschank aus Öliger Cannabidiol-Lösung 400 mg/mL (NRF 22.10.) massiv aus und kann nicht ohne starke Wärmeanwendung wieder in Lösung gebracht werden. Daher ist die höhere Lagertemperatur bei der Konzentrationsstufe 400 mg/mL auf 15 bis 25 °C einzuhalten.

Innerhalb der revidierten Inhalte nimmt die DAC-Monographie »F-101 Fuchsin N« eine Sonderstellung ein. Normalerweise werden Inhalte gestrichen, wenn keine Bezugsquelle mehr für den Ausgangsstoff existiert. Nicht so jedoch bei Fuchsin N, das 2012 das »Fuchsin« ersetzte. Die Verwendung von Fuchsin in der Arzneimittelherstellung verbietet sich aufgrund des kanzerogenen Parafuchsin-Anteils. Wegen der strengen monographierten Grenzwerte ist der Nachfolgestoff Fuchsin N derzeit nicht als Rezeptursubstanz verfügbar. Um zu verhindern, dass durch Rücknahme der Monographie potentiell kanzerogene Ware in den Markt drängen kann, wird Fuchsin N auch künftig als »Negativ-Monographie« erhalten bleiben. Hersteller müssen zusätzlich beachten, dass höchstens 1 ppm Parafuchsin enthalten ist, bevor der Stoff gemäß DAC gekennzeichnet werden kann.

DAC/NRF-Tools

Neben der aktuellen Ergänzungslieferung ist die Excel-Datei zur Berechnung des Einwaagekorrekturfaktors überarbeitet worden. Die Rechenhilfe setzt mit einer neuen Funktion bei – gegebenenfalls auf die wasserfreie beziehungsweise getrocknete Substanz berechnet – nicht plausiblen Gehalten über 100 Prozent die Prozentzahl automatisch auf 100 herab. In der neuen Spalte Q erscheint dann der empfohlene, entsprechend größere Einwaagekorrekturfaktor und verhindert für Übergehalte die ungerechtfertigte »Herabfaktorisierung«. Sind bei der Wirkstoff-Rezeptursubstanz weder Wassergehalt noch Trocknungsverlust zu berücksichtigen, errechnet sich der Faktor 1,000, andernfalls ist er entsprechend größer. In 2022/2 neu aufgenommene Stoffe sind Cetirizindihydrochlorid, Dextromethorphanhydrobromid, Gabapentin, Ivermectin, Metronidazolbenzoat, Nitrofurantoin, Noscapinhydrochlorid-Monohydrat und Trimethoprim. Sofern Umbenennungen oder Änderungen in der Arzneibuchmonographie vorkommen, werden diese berücksichtigt. Das hat aber nur in seltenen Fällen Auswirkungen auf die Berechnung.

Die Aktualisierung der Allgemeinen Hinweise I.2.1.1. unterstützt die Rechenhilfe durch die angepassten Grundformeln und Grundregeln zur Einwaagekorrektur. Auch zeigt das Kapitel zu den Berechnungen der Einwaagen das Vorgehen, falls man für einen Ansatz Rezeptursubstanz aus mehreren Chargen mit unterschiedlichen Einwaagekorrekturfaktoren verwenden muss. Das Änderungsdokument der DVD-Version beziehungsweise der Online-Version des DAC/NRF-Werkes listet alle weiteren Neuerungen, Änderungen und Streichungen.

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