| Isabel Weinert |
| 15.05.2026 08:00 Uhr |
Rät ein Facharzt zu einer Operation, dann ist eine Zweitmeinung immer ratsam. Die Verbraucherzentrale informiert darüber, dass ein gesetzlicher Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Eingriffen oder Operationen besteht und die Krankenkassen die Kosten dafür übernehmen. Mediziner, die die Zweitmeinung abgeben, müssen besonders qualifiziert und unabhängig sein.
Patienten und Patientinnen sollten Vorsicht walten lassen, wenn sie sich einen Zweitmeinungsarzt von der eigenen Krankenkasse empfehlen lassen, rät die Verbraucherzentrale. Denn in diesen Fällen könnten die Spezialisten dazu neigen, eher von einer Operation abzuraten, damit Kosten gespart werden. Um Kosteneinsparungen geht es auch Gesundheitsministerin Nina Warken bei der geplanten verpflichtenden Zweitmeinung.
Diese Maßnahme soll unnötige Operationen ebenso verhindern wie risikoreiche Eingriffe, etwa an der Wirbelsäule, aber auch am Knie. Man erhofft sich darüber hinaus eine bessere Behandlungsqualität, indem zunächst alle konservativen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Nicht zuletzt gibt die Zweitmeinung auch Patienten mehr Sicherheit für die Entscheidung, von der ihre Gesundheit am meisten profitiert.
Ob sich Kniebeschwerden bessern, hängt auch mit dem Verhalten der Patienten zusammen: Angemessene Bewegung, wenn möglich ein gesundes Körpergewicht, eine entzündungshemmende Ernährung und die Wahrnehmung aller physiotherapeutischen und medizinischen Maßnahmen sind gute Voraussetzungen dafür, die quälenden Beschwerden zu bessern oder gar ganz wieder loszuwerden.
Einem akut entzündeten Knie helfen zunächst Ruhe und Kühlung – auch mittels Zinkleimverband, den PTA für Kunden bestellen können. Bei der Beratung in der Apotheke geht es dann vor allem darum, akute und chronische Zustände zu lindern, ohne zu viele Nebenwirkungen zu riskieren.
Dafür eignen sich besonders topisch applizierte nicht steroidale Antirheumatika (NSAR) wie Diclofenac und Ibuprofen. Sie sollten (auf nicht verletzter Haut) so früh wie möglich zum Einsatz kommen. Dazu rät auch die S2k-Leitlinie zur Gonarthrose, die die topische Applikation noch vor der oralen Anwendung sieht, wenn es um Schmerzlinderung und Funktionsverbesserung eines Gelenks geht.
Gerade die geringen Nebenwirkungen verglichen mit der systemischen Anwendung sind ein klarer Vorteil, denn wer lokal einschmiert, bekommt nur etwa zehn Prozent der Menge systemisch ab, die bei oraler Gabe die Blutbahn erreichen würde. Die Evidenz für Topika ist in Abhängigkeit von der galenischen Formulierung gut. Dabei zeigte eine Metaanalyse aus 2018, dass der Einsatz eines Diclofenac-Pflasters am besten analgetisch wirke. Erfolgreich sei auch der Einsatz von Gelen mit Piroxicam, Ibuprofen, Diclofenac und Ketoprofen.