Die Erfahrung zeigt, dass viele Patienten ihre Antiallergika als Ad-hoc-Therapie verstehen und sie nur dann anwenden, wenn sie sich von ihren Beschwerden besonders belästigt fühlen. »Aus medizinischer Sicht ist dies jedoch nicht sinnvoll, vor allem bei vorhersehbarer Allergenexposition.« Zuberbier spricht sich dafür aus, länger andauernde Symptomphasen durchgängig zu therapieren und rechtzeitig damit zu beginnen.
In der Apotheke bietet sich die Gelegenheit, den präventiven Ansatz zu vermitteln und Vorbeugung und Therapie nicht getrennt zu betrachten. »Die frühzeitige Empfehlung geeigneter, gut verträglicher Arzneimittel kann dazu beitragen, Beschwerden von Beginn an besser zu kontrollieren und den weiteren Therapieverlauf positiv zu beeinflussen.« Nur so nutze man das Wirkvermögen von Antiallergika quasi voll aus. Sind mehrere Organsysteme betroffen, bleibt das systemische Antihistaminikum die Therapie der ersten Wahl.
Nasale Steroide und Antihistaminika seien in den meisten Fällen verordnungsfähig – nämlich dann, wenn die Beschwerden ausgeprägt seien, betonte Zuberbier. »Hier kann das Apothekenteam wertvolle Hinweise geben.« Das sei deshalb so wichtig, weil Heuschnupfen immer noch zu sehr als Bagatellerkrankung verharmlost werde.
Als anhaltend oder persistierend gilt eine allergische Rhinokonjunktivitis, wenn mehr als drei Tage pro Woche Symptome auftreten und die Episode mindestens vier Wochen andauert. Dies sei bei allen Betroffenen mit Frühblühern-Sensibilisierungspollen der Fall ebenso wie bei Patienten mit Gräserpollen- oder Hausstaubmilben-Sensibilisierung. »Nach gültiger Rechtsprechung dürfen Menschen mit persistierendem Heuschnupfen die Medikamente zulasten der Krankenkasse bekommen. Ebenso wird die Hyposensibilisierung von den Krankenkassen bezahlt«, so Zuberbier.