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Praxisanleitung und mehr

Richtlinie für die praktische PTA-Ausbildung verabschiedet

Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat im Mai 2022 eine Richtlinie verabschiedet, die bundesweit die praktische PTA-Ausbildung regelt. Ein Musterausbildungsplan gibt Struktur, Praxisanleiter sollen die Auszubildenden betreuen.
Juliane Brüggen
10.05.2022  14:15 Uhr

Wie Praxisanleitung funktioniert

Die Praxisanleitung ist eine Form der Wissens- und Kenntnisvermittlung, bei der ein Praxisanleiter die Auszubildenden gezielt dabei begleitet, die Theorie in die Praxis umzusetzen und die beruflichen Aufgaben schrittweise selbständig wahrzunehmen. Grundlage ist der Ausbildungsplan mit seinen Lernzielen. »Im Zentrum steht dabei nicht die Vermittlung isolierter Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, sondern die Anleitung zu fachlich fundiertem und verantwortlichem Handeln unter Einbezug der beruflichen und persönlichen Entwicklung des Einzelnen (Fachkompetenz und personale Kompetenz). Gleichzeitig werden persönliche Einstellungen und Haltungen entwickelt«, heißt es in der Richtlinie.

Mindestens 10 Prozent der Dauer der praktischen Ausbildung sollen dafür aufgewendet werden, was der Richtlinie zufolge bei einer Vollzeitstelle vier Stunden pro Woche entspricht. Apotheker sind grundsätzlich zur Praxisanleitung berechtigt. Andere Angehörige des pharmazeutischen Personals wie PTA können die Aufgabe übernehmen, wenn sie eine pädagogische Zusatzqualifikation haben und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Die Richtlinie empfiehlt, das ganze Team für die Praxisanleitung zu sensibilisieren, nicht zuletzt um Verständnis für den zeitlichen Aufwand zu schaffen. Pro Woche sollte ein Anleitungsprozess geplant und durchgeführt werden. 

Als Basis können Praxisanleiter die Arbeitsbögen nutzen, die dabei helfen, konkrete Lernsituationen und Aufgaben zu planen. Der für die Anleitung vorgesehene Teil orientiert sich an der 4-Stufen-Methode: »Erklären, Vormachen, Nachmachen und Üben«. Die Methode hat den Vorteil, dass sie leicht an das Lernniveau und die Selbstlernkompetenz des Auszubildenden angepasst werden kann. Nach erfolgter Praxisanleitung bearbeiten die Auszubildenden ihren Teil des Arbeitsbogens und vertiefen die Kenntnisse. Der Praxisanleiter begleitet sie dabei und soll den ausgefüllten Bogen zeitnah kontrollieren und mit dem Auszubildenden besprechen.

Aufwändiger ist das ebenfalls in der Richtlinie vorgestellte »Modell der vollständigen Handlung«. Das Konzept beinhaltet keine Stufen, sondern funktioniert als Kreislauf aus »Informieren, Planen, Entscheiden, Ausführen, Kontrollieren und Bewerten «. Dabei stellt es hohe Anforderungen an die Selbstlernkompetenz der Auszubildenden und bedeutet mehr Vorbereitungsaufwand für die Praxisanleiter.

Nicht zuletzt sind regelmäßige Feedback- und Reflexionsgespräche Teil der Praxisanleitung, um Leistungsniveau und Lernerfolg zu beurteilen, die nächsten Schritte zu planen und Probleme anzusprechen. Die Richtlinie empfiehlt dazu die 3-W-Regel zum Feedbackgeben:

  • Wahrnehmung, zum Beispiel: »Ich habe den Eindruck, dass…«; »Ich habe beobachtet, dass …«
  • Wirkung, zum Beispiel: »Das hat zur Folge, dass …«, »Sie erreichen damit nicht, dass …«
  • Wunsch, zum Beispiel: »Besser fände ich es, wenn Sie künftig zum Beispiel…«, »Für geeigneter halte ich …«.

Die Gespräche sollen dazu beitragen, »lernfördernde und lernhemmende Faktoren zu identifizieren, diese während des Anleitungsprozesses zu berücksichtigen und darüber hinaus situationsbezogen zu motivieren.«

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