So gelingt der Berufseinstieg |
Ist der Arbeitsvertrag unterzeichnet, können weitere Tücken lauern. Chefin oder Chef sind nämlich verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen. Zu den technischen Details gibt es laut Hansen aber noch keine klaren gesetzlichen Regelungen.
Viele Apotheken setzen auf elektronische Systeme, was grundsätzlich sinnvoll ist. Probleme entstehen, wenn die Software beispielsweise mit Durchschnittswerten arbeitet. An Feiertagen muss genau die Zeit gutgeschrieben werden, die tatsächlich ausfällt. Hansen rät deshalb, Zeitsaldenlisten genau zu prüfen.
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