Baby gucken – einfach nur, weil es so schön ist? Ultraschalluntersuchungen sind nur erlaubt, wenn es dafür einen medizinischen Grund gibt. Seit 2021 sind in Deutschland Ultraschalluntersuchungen, die nicht medizinisch begründet sind, verboten. Dazu zählt auch das sogenannte »Babyfernsehen«, bei dem das Kind auf hochauflösenden 3D/4D-Ultraschallbildern sichtbar gemacht wird.