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Vier Fakten
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Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft

Viele werdende Mütter und Väter freuen sich auf die Ultraschall-Termine in der Frauenarztpraxis. Aber auch Anspannung schwingt mit: Entwickelt sich das Kind so, wie es soll? Vier Fakten über Ultraschalluntersuchungen.
AutorKontaktdpa
Datum 30.06.2026  14:00 Uhr

Fakt 1: Drei Ultraschalluntersuchungen sind die Basis

Gesetzlich versicherte Schwangere haben Anspruch auf drei Basis-Ultraschalluntersuchungen, das ist in der Mutterschafts-Richtlinie festgehalten. Auch private Krankenkassen übernehmen die drei Termine in der Regel. Wann sie genau dran sind – und was dabei passiert.

Erste Untersuchung (9. bis 12. Schwangerschaftswoche): Was viele Schwangere überrascht: Der erste Schwangerschaftsultraschall wird oft nicht über die Bauchdecke durchgeführt, sondern vaginal. »Bei der ersten Ultraschalluntersuchung wird die Schwangerschaft bestätigt und die Lage des Embryos beziehungsweise des Fötus in der Gebärmutter geprüft«, sagt der Gynäkologe Klaus Doubek, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärztinnen und Frauenärzte (BVF).

Die untersuchende Ärztin oder der untersuchende Arzt misst die Scheitel-Steiß-Länge, was dabei hilft, den voraussichtlichen Geburtstermin zu bestimmen. Feststellen lässt sich auch, ob eine Mehrlingsschwangerschaft vorliegt.

Zweite Untersuchung (19. bis 22. Schwangerschaftswoche): Hier können sich schwangere Frauen zwischen zwei Alternativen entscheiden: der Basis-Ultraschalluntersuchung und der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung:

  • Bei der Basis-Untersuchung wird die Position der Plazenta geprüft, außerdem werden Größe von Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen des Kindes ermittelt.
  • Die erweiterte Untersuchung geht darüber hinaus. Hier checkt Arzt oder Ärztin etwa auch die Form von Kopf und Hirnkammern, außerdem das Herz und andere Organe. Um diese Untersuchung durchführen zu können, muss er oder sie entsprechend qualifiziert sein. Ist das nicht der Fall, kann man sich an eine andere Frauenarztpraxis überweisen lassen.

Dritte Untersuchung (29. bis 32. Schwangerschaftswoche): Bei der dritten Ultraschalluntersuchung kontrolliert die Ärztin oder der Arzt das Wachstum und die Lage des Kindes. Auch checkt er oder sie die Plazenta sowie die Fruchtwassermenge.

Darüber hinaus kann es bei auffälligen Befunden weitere Ultraschalluntersuchungen geben, so Professor Ingo Gottschalk, Leiter der Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM). Sie dienen der Abklärung, ob Krankheiten, Fehlbildungen oder Wachstumsverzögerungen vorliegen.

»Auch wenn es ein erhöhtes Risiko für Komplikationen bei der Schwangerschaft gibt, können weitere Ultraschalluntersuchungen ratsam sein«, sagt Klaus Doubek. Zum Beispiel, wenn die Mutter eine Krankheit wie etwa Diabetes hat – oder auch bei Blutungen oder einem verkürzten Gebärmutterhals.

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