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Deutscher Apothekertag 2026
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Was beschlossen und diskutiert wurde

Parallel zur Fachmesse Expopharm vom 15. bis 17. September 2026 fand in München der Deutsche Apothekertag (DAT) statt. Mehr als 300 Delegierte aus 17 Apothekerkammern und -verbänden berieten über die Positionen des Berufsstandes und trafen Entscheidungen über die künftige Ausrichtung der Apothekerschaft.
AutorKontaktPZ
Datum 22.09.2026  14:00 Uhr

Papierrezept soll als Backup bleiben

Landesapothekerverband und Landesapothekerkammer Baden-Württemberg plädierten in einem Antrag dafür, die Beweislast bei Rezeptfälschungen umzukehren. Apotheken sollten nicht haften, wenn Fälschungen trotz ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar waren. Die Beweislast für Pflichtverstöße solle bei den Krankenkassen liegen, und für besonders missbrauchsanfällige Arzneimittel sollten verpflichtende E-Rezepte sowie sichere Verordnungs- und Abrechnungsverfahren eingeführt werden.

Insbesondere gegen die verpflichtende E-Rezept-Nutzung und den damit einhergehenden Wegfall von Muster-16-Rezepten sprachen sich einige Delegierte aus – die jüngsten großflächigen TI-Ausfälle hätten gezeigt, dass Papierrezepte als Backup wichtig seien. Auch weil man sich nicht einig war, ob der Gesetzgeber in diesem Fall der richtige Ansprechpartner sei, lehnten die Delegierten den Antrag nach längerer Diskussion am Ende ab.

Haftungsfrage bei TI-Ausfall und Garantie eines ordnungsgemäßen E-Rezepts

»Mängelbehaftete elektronische Verordnungen stellen somit einerseits ein Versorgungshindernis dar und belasten andererseits die Leistungserbringer mit zeitaufwendigen Rücksprachen, die zum Beispiel durch geeignete technische Maßnahmen vermeidbar wären«, hieß es in einem weiteren Antrag, der auf dem DAT beschlossen wurde. Eigentlich sei es gerade bei digitalen Formularen einfach, technisch dafür zu sorgen, dass das Ausfüllen und Absenden regelkonform erfolgt. Genau dies sei ja der Vorteil des digitalen Verfahrens, so die Antragsteller.

Kontrovers diskutiert wurde darüber, wer bei Ausfällen der Telematik-Infrastruktur (TI) haftet. Ausgangspunkt der Debatte war ein Antrag des Apothekerverbands Westfalen-Lippe zu Schadensersatz bei TI-Ausfällen. Antragstellerin Katja Kesselmeier verwies auf wiederholte Störungen. Die Diskussion verdeutlichte den Kern des Konflikts: Auf der einen Seite die Forderung nach einem Schutz der Apotheken vor wirtschaftlichen Folgen, auf der anderen Seite die Frage, wie ein solcher Ausgleich rechtssicher organisiert werden kann. Schließlich verwiesen die Delegierten den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss. Eine konkrete Lösung für die Haftungsfrage steht damit weiterhin aus.

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