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Vergiftungen im Alltag

Was tun im Notfall?

Bunte Säfte im Schrank, leuchtende Beeren im Garten oder kleine Tabletten in der Hausapotheke: Kleine Kinder sind neugierig und wollen im wahrsten Sinne des Wortes alles probieren. Das kann mitunter schwere Folgen haben. Was bei Vergiftungsfällen im Alltag zu tun ist.
AutorKontaktVerena Schmidt
Datum 16.08.2024  15:00 Uhr

Aktivkohle bindet Giftstoffe

Für Eltern kleiner Kinder ist es ratsam, Aktivkohle (wie Kohle-Pulvis von Köhler Pharma) in ihrer Hausapotheke vorrätig zu haben. Die Medizinalkohle kann verschluckte Giftstoffe im Magen-Darm-Trakt binden, aus dem Körper transportieren und so Vergiftungen verhindern. Wichtig: Sie muss ausreichend hoch dosiert und eventuell mehrfach gegeben werden, da sich die Toxine auch wieder von der Oberfläche der Kohle lösen können, wenn ihre Konzentration im Gastrointestinaltrakt absinkt. Als Richtschnur zur Dosierung gelten 0,5 bis 1 g pro kg Körpergewicht für Kinder, maximal 30 bis 50 g und für Erwachsene ab 50 kg 50 g Aktivkohle. Nach der Initialdosis können Gaben in niedrigerer Dosierung alle ein bis vier Stunden folgen.

Statt Pulver können bei Vergiftungen prinzipiell auch Aktivkohle-Tabletten (wie Kohle-Compretten®) gegeben werden. Die Tabletten enthalten allerdings pro Stück 250 mg, für eine Dosis von 50 g braucht man also 200 Tabletten. Die Aktivkohle muss vor der Anwendung aufgeschwemmt werden, möglichst in stillem Wasser. Der Patient sollte dann die Suspension innerhalb einer Stunde nach dem Verschlucken des Giftstoffs trinken. Bei einer Überdosierung von Retardpräparaten kann die Gabe auch noch bis zu sechs Stunden später sinnvoll sein.

Ob die Gabe von Aktivkohle im Einzelfall angezeigt ist, sollten Eltern telefonisch mit einer Giftnotrufzentrale absprechen. Etwa bei Aspirationsgefahr oder wiederholtem Erbrechen raten Experten davon ab. Aktivkohle eignet sich auch nicht zur Adsorption von allen Giftstoffen. Bei organischen und anorganischen Salzen und Lösungsmitteln, zum Beispiel Salze von Eisenverbindungen, Lithium, Thallium, Cyanid (Blausäure), Methanol, Ethanol, Ethylenglykol und petroleumhaltigen Lösungsmitteln, ist die Gabe nicht angezeigt. Früher wurde Aktivkohle häufig gemeinsam mit einem Abführmittel, zum Beispiel Glaubersalz, gegeben. Das wird heute nicht mehr routinemäßig gemacht und sollte nur in Absprache mit einem Giftinformationszentrum erfolgen.

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