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GKV-Spargesetz
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Weitere Belastungen für Apotheken

Die Pläne des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sehen Maßnahmen vor, die auch die Apotheken in die Pflicht nehmen. Damit stehen ihnen weitere Belastungen bevor – sowohl wirtschaftlich als auch in der Kundenberatung.
AutorKontaktBarbara Döring
Datum 11.05.2026  10:00 Uhr

Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz – kurz GKV-Spargesetz – will die Gesundheitsministerin Nina Warken die gesetzlichen Krankenkassen im nächsten Jahr um 16,3 Milliarden Euro entlasten. Für Apotheken wird die Belastung dadurch weiter steigen. Drei Punkte sind dabei besonders relevant: die Anhebung des Kassenabschlags, höhere Zuzahlungen zu Arzneimitteln für Patienten und Anpassungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Finanziell problematisch ist vor allem die Anhebung des Kassenabschlags. Das GKV-Spargesetz sieht vor, den Kassenabschlag von derzeit 1,77 Euro um 30 Cent auf 2,07 Euro pro Packung anzuheben. Der Kassenabschlag ist der Betrag, den Apotheken pro abgegebene verschreibungspflichtige Packung an die gesetzlichen Krankenkassen abführen müssen. Die Erhöhung käme einer dauerhaften »Honorarkürzung« gleich, die für Apotheken eine zusätzliche Belastung von 170 Millionen Euro netto bedeuten würde.

Erhöhter Kassenabschlag

Die im Apothekenreformgesetz geplante Erhöhung des Fixums wäre damit weitgehend zunichtegemacht. Dieses will das Bundesgesundheitsministerium nun nicht mit einem Mal erhöhen, sondern die Anpassung soll schrittweise erfolgen (Stand Redaktionsschluss). Die erste Erhöhung ist zum 1. Juli 2026 auf 8,92 Euro geplant. Das entspräche einem Anstieg um 57 Cent pro Packung – die Hälfte der insgesamt versprochenen Erhöhung. Durch den Kassenabschlag würde das Honorar zum Jahreswechsel wieder um 30 Cent reduziert. Eine zweite Erhöhung des Fixums ist entweder zum 1. Januar oder 1. Juli 2027 geplant. Mit der zweiten Erhöhung des Fixums zum Jahreswechsel läge der Zugewinn unter dem Strich bei 85 Cent statt bei 1,15 Euro.

In einem Protestbrief forderte der ABDA-Gesamtvorstand Ende April Warken auf, den erhöhten Kassenabschlag zu streichen. Die jeweils 17 Apothekenkammern und -verbände sehen in der Erhöhung einen Wortbruch gegenüber den knapp 16.600 Apothekenteams und eine Gefahr für Patientinnen und Patienten, da Apotheken vor Ort weiter geschwächt würden.

Das GKV-Spargesetz habe »das Potenzial, die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung in Deutschland nachhaltig zu schwächen und Versorgungsstrukturen zu zerstören«, so die Warnung des ABDA-Gesamtvorstands. Das stehe in klarem Widerspruch zu der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen finanziellen Stärkung der Apotheken. Schließlich hätten Apotheken den Kassen schon durch das seit 2013 unverändert gebliebene Honorar 16 Milliarden Euro eingespart.

Selbst nach Erhöhung des Fixums würde es Apotheken im kommenden Jahr – unter anderem wegen steigender Personalkosten und der beschlossenen Anhebung des Mindestlohns – nicht wesentlich besser gehen. Das zeigt der Apothekenwirtschaftsbericht 2026, der am 5. Mai auf dem Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) präsentiert wurde.

Der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) forderte die Bundesregierung zudem auf, Apotheken von ihrer Rolle als »Inkassostelle« für Krankenkassen zu entlasten. Die Idee des LAV: Krankenkassen müssten diese Beträge künftig selbst bei ihren Versicherten einziehen, sollte die Bundesregierung die geplanten Erhöhungen der Zuzahlungen für Medikamente umsetzen. Bereits heute würde das Einziehen der Zuzahlungen die Apotheken belasten. Diese tragen zum Beispiel die Kosten für Kartenzahlungen selbst und bleiben bei Zahlungsausfällen auf dem Schaden sitzen. Steigende Zuzahlungen würden automatisch mehr Kartenzahlungen bedeuten und damit höhere Transaktionskosten für Apotheken.

Vermehrte Nachfragen

Mehr Beratung wird auf Apothekenteams aufgrund der steigenden Zuzahlungen und der Anpassungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zukommen. Zwar bleibt der Preis an den Arzneimittelpreis gekoppelt. Doch während Patienten bislang zehn Prozent des Preises – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro – zahlen mussten, wird die Zuzahlung künftig mindestens 7,50 Euro und maximal 15 Euro betragen (siehe Seite 50).

Die höheren Zuzahlungen dürften in der Apotheke nicht nur zu vermehrten Nachfragen und Diskussionen führen, sondern durch möglicherweise verärgerte Kunden auch das Konfliktpotenzial erhöhen. Zudem dürften die höheren Kosten Patienten in die Arme von Online-Versendern treiben, die – statt ihr Medikament aus der Apotheke vor Ort zu beziehen – preisgünstigere Angebote der Versandapotheken nutzen könnten.

Zu mehr Beratungsaufwand dürften auch die Anpassungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherten führen. Sie sehen unter anderem vor, dass nicht evidenzbasierte Leistungen wie Homöopathie oder Anthroposophie und nicht zwingend notwendige Therapien nicht mehr erstattungsfähig sein werden. Auch bei der Verordnung von Cannabis gibt es Einschränkungen. Künftig sollen keine getrockneten Blüten mehr, sondern nur Extrakte oder Fertigarzneimittel erstattet werden. Ändern sich dadurch die ärztlichen Verordnungen, könnten Patienten vermehrt auf Produkte im OTC-Bereich zurückgreifen, womit sich auch der Beratungsbedarf im Bereich Selbstmedikation für Apothekenteams erhöhen würde.

Noch vor der Sommerpause Anfang Juli 2026 soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden. Die geplanten Anpassungen sollen schrittweise erfolgen, der Kassenabschlag voraussichtlich ab 2027.

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